Berufschulpflichtige Jugendliche müssen sich anmelden

Veröffentlicht am 04.07.2003

Berufschulpflichtige Jugendliche müssen sich anmelden

Berufschulpflichtige Jugendliche müssen sich anmelden

030499L 2003-07-04

Berufsschulpflichtige Jugendliche haben die Pflicht, sich zur Berufsschule anzumelden - unabhängig davon, ob sie eine Lehrstelle haben oder nicht. Darauf weist der Bereich Schule und Sport der Hansestadt Lübeck hin. Die Meldepflicht besteht unabhängig vom Alter. Sie endet für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis erst mit Ablauf des 18. Lebensjahres.

In der Regel werden Auszubildende von ihren Arbeitgebern bei den Schulen angemeldet. Die Jugendlichen sollten sich jedoch erkundigen, ob dies geschehen ist und in jedem Fall für eine Anmeldung Sorge tragen.

Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit bis Montag, 1. Juli, erfolgt sein, sofern bereits ein entsprechender Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, damit die berufsbildenden Schulen entsprechend planen können. Sofern das noch nicht möglich ist, sollen sich die Jugendlichen am Montag, 11. August, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr anmelden. Dieser Termin ist auch dann einzuhalten, wenn das Ausbildungsverhältnis erst später beginnt.

Die Anmeldungen der Auszubildenden werden wie folgt entgegengenommen:

· In der Gewerbeschule I, Dankwartsgrube 14 - 22

für die Berufe der elektrischen Energietechnik, der elektrischen Nachrichtentechnik, der Kraftfahrzeugtechnik sowie für den Tankwartberuf und die I- und T-Berufe/Systemelektronik, Fachinformatik und Anwendungsentwicklung;

· in der Gewerbeschule II, Parade 2

Die Anmeldung der Auszubildenden in den unten genannten Berufen (außer Konditorinnen/Konditoren und entsprechende FachverkäuferInnen sowie Friseurinnen/Friseure) erfolgt am Donnerstag, 24. August, um 8 Uhr. Nach erfolgter Aufnahme werden die Auszubildenden ihren Fachklassen zugewiesen und erhalten anschließend den Unterricht des ersten Schultages:
für die Berufe Bäcker/-in, Konditor/-in, Bäckerei- und Konditorei-Fachverkäufer/-in, Fleischer/-in, Fleischereifachverkäufer/-in, Koch/Köchin, Restaurant- und Hotelfachmann/-frau, Fachkraft im Gastgewerbe (zweijährige Ausbildung), Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Friseur/-in, Chemie- und Biologielaborant/-in, Chemikant/-in, Physiklaborant/-in, Pflanzenschutzlaborant/-in sowie Stoffprüfer/-in;

· in der Gewerbeschule III, Georg-Kerschensteiner-Straße 27

für Metallberufe, Holz- und Bauberufe sowie die Berufsfelder Maler/-in, Gärtner/-in, Florist/-in, Werker/Werkerin im Gartenbau, Schauwerbegestalter/-in sowie alle männlichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis;

· in der Dorothea Schlözer Schule - Zweigstelle Fischstraße 11 - 15

für die Berufe Arzthelfer/-in, zahnmedizinische Fachangestellte/zahnmedizinischer Fachangestellter und pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte, Tierarzthelfer/-in sowie für Hauswirtschaftsberufe und alle weiblichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis;

· in der Friedrich-List-Schule, Georg-Kerschensteiner-Straße 27

für die Berufe Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel, Speditionskaufmann/-frau, Handelsfachpacker/-in, Automobilkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau (n u r Firma Dräger), sowie Fachkraft für Lagerwirtschaft;

· in der Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung, Fischstraße 8 - 10

für alle anderen kaufmännischen und verwaltenden Berufe. +++