Gefällte Pappeln: Untersuchung bestätigt Rechtmäßigkeit

Veröffentlicht am 03.07.2003

Gefällte Pappeln: Untersuchung bestätigt Rechtmäßigkeit

Gefällte Pappeln: Untersuchung bestätigt Rechtmäßigkeit

030498L 2003-07-03

Aufgrund der Presseberichterstattung in einer Lübecker Tageszeitung vom 5. März 2003 über zwei gefällte Pappeln im Garten von Lübecks Alt-Bürgermeister Michael Bouteiller hat Bürgermeister Bernd Saxe am 6. März 2003 eine verwaltungsinterne Untersuchung der Vorgänge angeordnet. Wie das Büro des Bürgermeisters heute mitteilt, liegt das Ergebnis jetzt vor. Fest steht, daß die Verwaltung der Hansestadt Lübeck dem früheren Bürgermeister Bouteiller weder einen Freundschaftsdienst erwiesen, noch ihn bevorzugt behandelt hat und das Ganze erst recht kein „Skandal“ ist. Mit anderen Worten: die Berichterstattung stimmt in weiten Teilen nicht mit dem tatsächlichen Ablauf des Vorgangs überein.

Die Untersuchung hat im Detail folgendes ergeben: Die Frau Rosemarie Bouteiller erteilte Genehmigung zum Fällen zweier Hybridpappeln auf ihrem Grundstück ist rechtmäßig. Der Genehmigung liegen zwei Gutachten zugrunde, ein behördeninternes vom 4. Oktober 2002 und ein vom Bereich Naturschutz in Auftrag gegebenes externes Gutachten vom 17. Oktober 2002.

Während das interne Gutachten ein Fällen der beiden Hybridpappeln zum Schutze von Personen und Sachen für erforderlich hält, kommt das externe Gutachten zu einer differenzierteren Beurteilung. Beide Bäume seien vital, ein Fällen der Bäume wird für erforderlich gehalten, wenn Stamm und Stark-Äste von Fäulnis befallen sind. Sollte das nicht der Fall sein, wird ein sich alle vier bis acht Jahre wiederholender sanfter Rückschnitt der Stark-Äste für ausreichend gehalten, wenn die damit verbundenen Kosten für den Eigentümer zumutbar sind.

Frau Senatorin Dr. Hoffmann hatte ausdrücklich das mildere Mittel durch sanften wiederholten Rückschnitt verfügt.

Aus Kostengründen hat die Naturschutzbehörde von weiteren Fäulnisuntersuchungen abgesehen und sich durch telefonische Nachfrage vergewissert, daß die alle vier bis acht Jahre anfallenden Pflegemaßnahmen wegen des dabei erforderlichen Einsatzes eines sogenannten Kletterers jeweils Kosten in Höhe von 2000 bis 2500 Euro auslösen würden. Diese Kosten sind für die Eigentümerin unzumutbar, weil es sich bei den beiden Hybridpappeln um ökologisch wenig wertvolle Bäume handelt, die ihren Lebenszenit überschritten haben und die außerdem zwei vorhandene ökologisch wertvolle Rotbuchen in ihrem Lebensraum beeinträchtigen. Die Eigentümerin wurde daher verpflichtet, als Ersatz für die beiden gefällten Hybridpappeln eine Kornelkirsche und einen Feld-Ahorn zu pflanzen. Das Fällen der beiden Hybridpappeln wirkt sich kurzfristig für die Umwelt und das Ortsbild nachteilig aus, mittelfristig tritt aber für die Umwelt und das Ortsbild eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand ein.

Die Entscheidung über die Fällgenehmigung wurde von Senator Wolfgang Halbedel in dessen Eigenschaft als Vertreter von Frau Dr. Hoffmann getroffen.

Zusammenfassend ist festgestellt worden, daß es keine Anhaltspunkte dafür gibt, daß

  • Herrn Bouteiller in seiner Funktion als Alt-Bürgermeister Sonderrechte gewährt wurden;
  • Herrn Bouteiller innerhalb der Naturschutzbehörde ein Freundschaftsdienst geleistet wurde;
  • bei der Genehmigung ein „Genosse im Amt“ einem „Alt-Genossen“ die Bälle zugeschoben hat;
  • das der Genehmigung zugrunde liegende Gutachten ein unrechtmäßig zustande gekommenes Gefälligkeitsgutachten ist;
  • Herr Bouteiller in irgendeinen Filz innerhalb der Behörden der Hansestadt Lübeck verstrickt ist;
  • der gesamte Vorgang, der zur Erteilung der Genehmigung geführt hat, sowie das Verhalten von Herrn Bouteiller skandalös sind.

Die gegenteilige Presseberichterstattung entspricht nicht den Tatsachen.

Frau Senatorin Dr. Hoffmann hat erklärt, sie sei in dem Zeitungsartikel nur teilweise richtig zitiert worden; nämlich nur insofern, als sie dem verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich Naturschutz deutlich gesagt habe, daß es auch für einen Alt-Bürgermeister keine Sonderrechte gebe und insbesondere keine Präzedenzfälle durch die Einholung externer Gutachten auf Kosten der Stadt geschaffen werden dürften. Im übrigen könne sie es nicht ausschließen, sinngemäß gegenüber der Presse gesagt zu haben, daß hier ein Genosse einem Alt-Genossen hinter ihrem Rücken eine Fällgenehmigung erteilt haben könnte. Zum Zeitpunkt des Presseinterviews sei ihr nicht bekannt gewesen, daß Herr Senator Halbedel als ihr Vertreter die Entscheidung bereits getroffen habe. +++