Regelsätze in der Sozialhilfe erhöhen sich zum 1. Juli

Veröffentlicht am 06.06.2003

Regelsätze in der Sozialhilfe erhöhen sich zum 1. Juli

Regelsätze in der Sozialhilfe erhöhen sich zum 1. Juli

030429L 2003-06-06

Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Wirtschaft und Soziales, Bereich Sozialhilfegewährung weist darauf hin, daß die Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in Lübeck zum 1. Juli 2003 höhere Regelsätze in der Sozialhilfe erhalten.

Die Regelsätze in der Sozialhilfe sollen sich entsprechend den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli erhöhen. Für das Land Schleswig-Holstein sind sie vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz wie folgt festgesetzt worden: Haushaltsvorstände 296 Euro, Alleinstehende 296 Euro, Haushaltsangehörige (bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres) 148 Euro, bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beim Zusammenleben mit einer Person, die allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgt, dann 163 Euro, von Beginn des achten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind es 192 Euro, von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 266 Euro und vom Beginn des 19. Lebensjahres an 237 Euro.

In Anbetracht der relativ geringfügigen Erhöhung der Beträge einerseits und der hohen Portokosten andererseits werden Änderungsbescheide grundsätzlich nicht versandt, die Auszahlung erfolgt aber selbstverständlich fristgerecht zum 1. Juli. Auf Wunsch wird auch der Änderungsbescheid erteilt. Dieses gilt grundsätzlich auch für Fälle der Grundsicherung. +++