Entwurf des Landschaftsplans wird öffentlich vorgestellt

Veröffentlicht am 26.05.2003

Entwurf des Landschaftsplans wird öffentlich vorgestellt

Entwurf des Landschaftsplans wird öffentlich vorgestellt

030401L 2003-05-26

Wie soll sich die Landschaft der Hansestadt Lübeck in den nächsten zehn Jahren entwickeln? Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um Bau- und Gewerbegebiete möglichst schonend in die Landschaft einzufügen, um Lebensräume zu erhalten oder um die Erholungsmöglichkeiten in der Natur zu verbessern?

Auf diese und viele andere Fragen soll der Landschaftsplan Lübeck Antworten bieten. Zur ausführlichen Vorstellung des Entwurfes des neuen Landschaftsplans bietet der Bereich Naturschutz eine öffentliche Informationsveranstaltung am Donnerstag, 5. Juni, um 19 Uhr in der Großen Börse des Rathauses an. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.

Der kürzlich fertiggestellte Entwurf für den Landschaftplan Lübeck liegt jetzt im Flur des Bereichs Naturschutz für die Öffentlichkeit aus (Moislinger Allee 3, 3. Obergeschoß links; Öffnungszeiten: Montags bis mittwochs 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr). Noch bis zum 27. Juni haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dort die Gelegenheit, sich über den derzeitigen Zustand und die Planungen für die Entwicklung der Lübecker Landschaft zu informieren. Der Planentwurf umfaßt mehr als 20 Karten zu verschiedenen Themen sowie drei Textbände (siehe auch amtliche Bekanntmachung vom 13. Mai 2003).

Während der Öffnungszeiten stehen Mitarbeiter des Bereichs Naturschutz vor Ort für die Beantwortung eventueller Fragen zur Verfügung. Anregungen oder Bedenken zum Planentwurf sind willkommen und können noch bis zum 25. Juli vorgebracht werden.

Zur Aufstellung eines Landschaftsplans ist die Hansestadt Lübeck - wie alle Gemeinden - gesetzlich verpflichtet. Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger hat ein Landschaftsplan keine direkten Konsequenzen. Ein von der Bürgerschaft beschlossener Landschaftsplan ist aber für die Stadtverwaltung bindend. Das bedeutet, alle städtischen Bereiche müssen sich bei Planungen, Bebauungsvorhaben und Entwicklungsmaßnahmen an die Aussagen des Landschaftsplanes halten. +++