Grüner Pfeil in der Hansestadt Lübeck: Bislang keine Unfälle

Veröffentlicht am 13.05.2003

Grüner Pfeil in der Hansestadt Lübeck: Bislang keine Unfälle

Grüner Pfeil in der Hansestadt Lübeck: Bislang keine Unfälle

030360L 2003-05-13

Seit rund einem Monat gibt es an besonders ausgesuchten Ampelkreuzungen in der Hansestadt Lübeck den sogenannten Grünen Pfeil, der nach einem vorherigen Stopp das Abbiegen nach rechts bei rotem Ampelsignal erlaubt. Wie die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck jetzt mitteilt, hat sich die Anbringung des Grünpfeils bislang positiv auf den Verkehrsfluß ausgewirkt. Wie berichtet, wurde am 10. April der erste Grüne Pfeil in Lübeck-Moisling in Betrieb genommen und in den darauf folgenden Tagen die weiteren montiert. Die Erfahrungen der ersten vier Wochen zeigen, daß die Autofahrer die neue Regelung ausschließlich positiv aufnehmen. Verkehrsunfälle wurden in Zusammenhang mit dem Grünpfeil noch nicht registriert, so die Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Lübeck.

Der erste Monat hat jedoch auch gezeigt, daß noch Aufklärungsarbeit zu leisten ist: Die Straßenverkehrsbehörde weist daher nochmals darauf hin, daß vor dem Abbiegen nach rechts an den Ampeln mit dem Grünen Pfeil bei Rot vor der Signalanlage angehalten werden muß! Diese Anhaltepflicht wird selten befolgt und führt zu unnötiger Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern.

Auch wenn manche Autofahrer es nicht glauben und wütend hupen, um den Voranfahrenden zum Abbiegen aufzufordern: Es gibt keine Pflicht, die Grünpfeilregelung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Wer lieber auf das grüne Ampelsignal warten und erst dann abbiegen möchte, darf das tun. Das Hupen ist unberechtigt und verunsichert im übrigen nur die anderen Verkehrsteilnehmer.

Nach der Eingewöhnungsphase wird die Polizei nun diejenigen Autofahrer anzeigen, die sich an Ampeln mit dem Grünen Pfeil nicht an die Verkehrsvorschriften halten. Die Straßenverkehrsbehörde weist nochmals darauf hin, daß die Mißachtung der Anhaltepflicht mit einer Geldbuße von 50 Euro belegt wird. Für eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bei Inanspruchnahme des Grünpfeils sind 35 Euro zu zahlen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro. Falls aufgrund einer Mißachtung der genannten Verhaltensvorschriften ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug der freigegebenen Richtung (die „grün“ hat) verursacht wird, ist ein Bußgeld von 75 Euro und bei einem Unfall mit Fußgängern der freigegebenen Richtung eins in Höhe von 100 Euro zu zahlen.

Sollten sich aufgrund einer Grünpfeilregelung mehrere Unfälle ereignen, wäre die Straßenverkehrsbehörde gezwungen, den entsprechenden Grünpfeil wieder zu entfernen. Dieses dürfte nicht im Sinn der Kraftfahrer sein. +++