Geflügelbestände in der Hansestadt müssen gemeldet werden

Veröffentlicht am 24.03.2003

Geflügelbestände in der Hansestadt müssen gemeldet werden

Geflügelbestände in der Hansestadt müssen gemeldet werden

030223L 2003-03-24

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck weist anläßlich der Geflügelpest in den Niederlanden und in Belgien darauf hin, daß derjenige, der Hühner oder Truthühner hält oder halten will, verpflichtet ist, seinen Geflügelbestand gemäß Paragraph 24 b der Viehverkehrsordnung in der Fassung vom 11. April 2001 (BGBl. S. 576) beim Bereich Gewerbeangelegenheiten/Amtsärztlicher Dienst anzuzeigen.

Alle Geflügelhalter in der Hansestadt Lübeck, die ihren Geflügelbestand bisher noch nicht gemeldet haben, werden aufgefordert, diese Anzeige unverzüglich unter Angabe der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes zu erstatten.

Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch beim Bereich Gewerbeangelegenheiten/Amtstierärztlicher Dienst, Kronsforder Allee 2 – 6, 23560 Lübeck, oder per eMail an gewerbeangelegenheiten@luebeck.de erfolgen. +++