Wahlbüro geöffnet - Briefwahlanträge auch online möglich

Veröffentlicht am 27.01.2003

Wahlbüro geöffnet - Briefwahlanträge auch online möglich

Wahlbüro geöffnet - Briefwahlanträge auch online möglich

030071L 2003-01-27

Der Gemeindewahlleiter, Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe, weist auf die Möglichkeit der Briefwahl zur Bürgerschaftswahl am 2. März 2003 hin. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht in Lübeck aufhalten oder gehindert sind, ihren Wahlbezirk aufzusuchen, können per Briefwahl wählen. Wahlberechtigt sind neben allen deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, auch die in Lübeck wohnenden Angehörigen der EU-Staaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Anträge für die Briefwahl sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten in der Zeit von Ende Januar bis zum 9. Februar durch die Deutsche Post AG zugestellt wird. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich an die Hansestadt Lübeck, Bereich Wahlen, 23539 Lübeck gestellt werden. Der Brief oder das Fax müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Versandadresse und Unterschrift.

Wie bereits zur Bundestagswahl im Herbst des vorigen Jahres können Briefwahlanträge auch per eMail oder über das Internet gestellt werden (eMail: wahlen@luebeck.de). Im Internet stellt der Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck ein komfortables online-Formular zur Verfügung. Die Webseite des Bereichs Wahlen ist unter der Adresse www.luebeck.de/stadt_politik/wahlen zu finden. Dort sind auch allgemeine Informationen rund um die Kommunalwahl zu finden.

Wer den Antrag persönlich stellen möchte, kann dies ab sofort bis zum 28. Februar im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck oder in den Stadtteilbüros tun. Hier ist der Personalausweis und/oder die Wahlbenachrichtigungskarte vorzulegen.

Das Wahlbüro befindet sich wieder im Rathaus, Großer Börsensaal, Eingang Marktseite. Es ist wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr. Die Stadtteilbüros St. Lorenz, Fackenburger Allee 29, Moisling, Moislinger Berg 2, St. Gertrud, Adolf-Ehrtmann-Straße 3 und Travemünde, Parkallee 1, sind wie folgt geöffnet: montags und dienstags 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr.

Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ist auch die Adresse des zuständigen Wahlraums ersichtlich. Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, möglichst Wahlgebäude mit barrierefreien Zugängen auszuwählen, um behinderten oder in ihrer Beweglichkeit eingeschränkten Wählerinnen und Wählern die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. Wegen der ausgedehnten Stadtgebietsfläche stehen jedoch nicht überall entsprechend geeignete Gebäude zur Verfügung. Auf Nachfrage gibt der Bereich Wahlen behinderten Wahlberechtigten gern Auskunft, ob ihr zuständiger Wahlraum über einen barrierefreien Zugang verfügt.

Telefonische Auskünfte zur Wahlberechtigung und zum Briefwahlverfahren sind unter der Telefonnummer (0451) 122-40 40, Fax 122-40 80 erhältlich. +++