Grundsicherungsgesetz ist in Kraft getreten

Veröffentlicht am 10.01.2003

Grundsicherungsgesetz ist in Kraft getreten

Grundsicherungsgesetz ist in Kraft getreten

030023L 2003-01-10

Am 1. Janaur 2003 ist das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, kurz: Grundsicherungsgesetz, in Kraft getreten.

Zu diesem Gesetz ist verschiedentlich berichtet worden. Weil aber dieses Gesetz für viele Bedeutung haben kann und nicht jede Information immer alle Betroffenen erreicht, weist die Hansestadt Lübeck, Fachbereich “Wirtschaft und Soziales”, in deren Verantwortung die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes für die Lübecker Bürgerinnen und Bürger fällt, hiermit auf die wichtigsten Punkte noch einmal hin:

Leistungen können grundsätzlich alle beantragen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Besonders wichtig ist, daß in der Grundsicherung Angehörige, insbesondere Eltern oder Kinder - im Gegensatz zur Sozialhilfe - grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden.

Die Höhe der Leistungen entspricht etwa der Sozialhilfe, in besonderen Fällen können aber Sozialhilfeleistungen zusätzlich gewährt werden. Wichtig ist auch, daß Grundsicherungsberechtigte einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Weil die Regelungen zu diesem neuen Leistungsgesetz insgesamt schwierig sind, ist es ratsam, im Zweifelsfall immer Kontakt mit der zuständigen Dienststelle aufzunehmen. Dies gilt um so mehr, als die Leistungen erst ab Antragstellung (Monatsbeginn) bewilligt werden können.

Zuständig ist das Sachgebiet “Grundsicherung” im Bereich “Wohnen” des Fachbereiches “Wirtschaft und Soziales” der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2 - 6, Haus “Trave”, 2. Obergeschoß (dort weitere Ausschilderung). Telefonisch kann Kontakt aufgenommen werden unter der Rufnummer (0451) 122-64 01 (Christiane Nimz). +++