Bebauungsplan “Haler Ort” wird rechtskräftig

Veröffentlicht am 25.11.2002

Bebauungsplan “Haler Ort” wird rechtskräftig

Bebauungsplan “Haler Ort” wird rechtskräftig

020904L 2002-11-25

Der Bebauungsplan 26.10.00 Haler Ort/Schlutup, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von etwa 30 Wohneinheiten schafft, wird am Mittwoch, 27. November, rechtskräftig. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen den Bau von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie die Errichtung von Gewerbebauten.

Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes stand insbesondere die Lösung der immissionsschutzrechtlichen Problematik in diesem Gebiet im Vordergrund. Dazu wurde zum Schutz der geplanten Wohnbebauung eine Lärmschutzwand und eine Nutzungszonierung innerhalb des Gebietes festgesetzt. Die Gebietsausweisungen berücksichtigen den jeweiligen Schutzanspruch der benachbarten Gebiete, so daß das Wohngebiet an das Mischgebiet und dieses an das eingeschränkte Gewerbegebiet grenzen.

Der städtebauliche Entwurf des geplanten Wohngebietes am Haler Ort bietet die Möglichkeit, Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser - bei sehr sparsamem Umgang mit der Erschließungsfläche - zu realisieren. Die Reihenhäuser sind rückwärtig an die geplante Lärmschutzwand beziehungsweise an die bestehende Bebauung anzubauen, Belichtung und Belüftung erfolgen unter anderem über die gläsernen Wintergärten, die zwischen den Wohneinheiten vorgesehen sind.

Der gesamte Entwurf wurde unter dem Gesichtspunkt der Energieoptimierung im Rahmen einer Computersimulation untersucht. Dabei hat sich die festgesetzte Reihenhausbebauung diesbezüglich als besonders günstig herausgestellt.

Die Stellplatzanlage ist am Rand des Plangebietes am Haler Ort angeordnet, so daß im Inneren des Baugebietes Störungen durch Fahrzeugverkehr weitgehend ausgeschlossen werden. Im Bereich der Grundstücke am Bodenort 2 – 6 wurde die vorhandene Böschung aus naturschutzrechtlichen Gründen als zu erhalten festgesetzt. +++