LAG bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung Dieter Kerns

Veröffentlicht am 12.08.2002

LAG bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung Dieter Kerns

LAG bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung Dieter Kerns

020577L 2002-08-12

Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel hat am 6. August die Wirksamkeit der Kündigung des städtisches Angestellten Dieter Kern bestätigt. Die Hansestadt Lübeck hatte im Oktober 2001 das Arbeitsverhältnis mit dem städtischen Mitarbeiter wegen dessen Pressemitteilung unter der Überschrift “Terror gegen Amerika”, die dieser am 12. September 2001 für das “Bündnis Rechts” verbreitetet hatte, gekündigt. In dieser Pressemitteilung wurden die am Tag zuvor verübten Terroranschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika als “längst überfällige Befreiungsaktion gegen die USA” bewertet.

Bürgermeister Bernd Saxe begrüßte das Urteil des LAG: “Vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung kann nach unserem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, daß die Rechtsauffassung der Hansestadt Lübeck richtig war, diesem Mitarbeiter wegen seiner menschenverachtenden Äußerungen zu kündigen. Das Urteil setzt ein Zeichen, daß im öffentlichen Dienst kein Platz für Personen mit rechtsextremistischem Gedankengut ist!”

Gegen die Kündigung wandte sich der städtische Angestellte zunächst erfolgreich: Die Kündigungsschutzklage hatte in der ersten Instanz (21. Februar 2002) vor dem Lübecker Arbeitsgericht Erfolg. Auf die Berufung der Hansestadt Lübeck hat nunmehr das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 6. August 2002 die Wirksamkeit der von der Hansestadt Lübeck zum 31. März 2002 ausgesprochenen Kündigung bestätigt.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung steht Herrn Kern das Rechtsmittel der Beschwerde zu. +++