Neues Verfahren für die Vergabe von Wohngrundstücken

Veröffentlicht am 10.07.2002

Neues Verfahren für die Vergabe von Wohngrundstücken

Neues Verfahren für die Vergabe von Wohngrundstücken

0020520R 2002-07-10

In der Hansestadt Lübeck gibt es jetzt ein neues Verfahren für die Vergabe von Wohngrundstücken aus städtischem Eigentum: Die bislang benutzte Bewerberliste wird ersetzt durch Ausschreibungen. Die Hansestadt will damit erreichen, daß Bauwillige schneller zum Zuge kommen und die Stadt rascher zu dringend benötigten Einnahmen kommt.


Die Wohngrundstücke werden dabei grundsätzlich zu einheitlichen Preisen angeboten, die auf der Wertermittlung des Gutachterausschusses basieren. Dies gilt vor allem in Wohn- oder Baugebieten, in denen mehrere Grundstücke zum Verkauf anstehen. Maßgebend ist der ermittelte Verkehrswert.


Die Ausschreibung erfolgt dabei vorwiegend in der Lübecker Stadtzeitung oder in regionalen und überregionalen Tageszeitungen. Interessenten werden auf diesem Wege aufgefordert, ein Kaufangebot für die offerierten Grundstücke abzugeben.


In dem neuen Verfahren, das Bürgermeister Bernd Saxe am 26. Juni in Kraft setzte, ist auch geregelt, in welchen Fällen es Preisabschläge gibt: Nur dann, wenn “es sich nach vernünftigen Bemühungen als unmöglich erweist, das Grundstück zu dem festgelegten Wert zu veräußern, ist eine Preisreduzierung bis maximal fünf Prozent möglich.” Findet sich auch dann kein Interessent, soll eine erneute Wertschätzung vorgenommen werden. Erst wenn auch dieser Preis nicht erzielt werden kann, erfolgt die Vergabe in einem Höchstgebotsverfahren, das die Hansestadt jedoch nicht zum Verkauf verpflichtet.


Für den Fall, daß mehrere Interessenten für ein Einzelgrundstück oder ein Grundstück in einem bestimmten Baugebiet auftreten, werden zur Abwägung sowohl persönliche Gesichtspunkte (wie Familiengröße, Schwerbehinderung) als auch sachliche Argumente (Umsetzungsmaßnahmen, bereits Hauseigentum) hinzugezogen. Grundsätzlich haben Privatinteressenten Vorrang vor gewerblichen Bewerbern. In Baugebieten, die Kleinsiedlungsgebiete ausweisen, erfolgt die Auswahl im Abstimmung mit dem Siedlerbund.


Hintergrund: In den Jahren 1956/57 hat das damalige Liegenschaftsamt mit der Führung einer Bewerberliste für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken begonnen. Konkrete Vergaberichtlinien gab es ab 1973. Änderungen und Ergänzungen erfolgten 1979 und 1987. Die Vorteile des gewählten Listenverfahrens: Die Vergabe nach zeitlicher Reihenfolge der Antragstellung ist als ein objektives nachprüfbares und unangreifbares Verfahren von den Bürgern anerkannt. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind somit auch vor Verdächtigungen der Manipulation geschützt. Als Nachteil des Verfahrens hat sich herausgestellt, daß sich eine zügige Vermarktung in der Praxis als nicht möglich erweist. Grund: Da die Bewerber nur in Kontingenten von 20 bis 50 angeschrieben werden konnten, zog sich eine Vergabe der Baugrundstücke über einen langen Zeitraum hin.


Seit Einführung der Bewerberliste sind insgesamt 7558 Bewerbungen registriert worden. Anfang März lagen 704 aktive Bewerbungen vor, davon 154 sogenannte “Sonderfälle” - Familien mit drei oder mehr Kindern, mit Schwerbehinderungen von mindestens 70 Prozent oder einer außergewöhnlichen Gehbehinderung.


Zuletzt wurden den Listenbewerbern Baugrundstücke in den Baugebieten “Gneversdorfer Mühle” und “An den Schießständen” angeboten. An der “Gneversdorfer Mühle” konnten von 25 Grundstücken bislang sechs Grundstücke verkauft und zwei reserviert werden, nachdem insgesamt 1120 Listenbewerber angeschrieben worden waren. “An den Schießständen” sind von 31 Grundstücken bislang 28 Grundstücke verkauft und zwei reserviert worden. Hierfür wurden 796 Listenbewerber angeschrieben. Die noch verhandenen Grundstücke sollen jetzt ebenfalls nach dem neuen Verfahren vermarktet werden.


Nachfragen wegen der noch freien Grundstücke in diesen Gebieten beantwortet Jan Kreutzer vom Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften, Telefon (0451) 122 - 2343.


Alle in der bisherigen Bewerberliste noch als “aktiv” geführten 748 Bewerber erhalten in den nächsten Wochen eine schriftliche Mitteilung über die Änderung der Grundstücksvergabe und werden auf die noch freien Grundstücke in den beiden genannten Baugebieten hingewiesen. Sollte diese Mitteilung allerdings von der Post als “unzustellbar” zurückgesandt werden , beispielsweise wegen Umzugs, wird keine Nachforschung über die aktuelle Wohnortadresse angestellt.+++