Saxe lehnt Widerspruchsrecht für Gleichstellungsbeauftragte ab

Veröffentlicht am 05.06.2002

Saxe lehnt Widerspruchsrecht für Gleichstellungsbeauftragte ab

Saxe lehnt Widerspruchsrecht für Gleichstellungsbeauftragte ab

020412L 2002-06-05

Der Sonderausschuß Kommunalverfassung des Landtages Schleswig-Holstein arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der Gemeindeordnung (GO). Jetzt liegt ein Regelungsvorschlag der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der in § 2 Abs. 4 GO die Einführung eines Widerspruchsrechts der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber Entscheidungen des Bürgermeisters vorsieht. Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe lehnt diese vorgeschlagene Änderung in aller Deutlichkeit ab.

In einem Schreiben an die Vorsitzende des Sonderausschusses Kommunalverfassung, Maren Kruse, begründet Lübecks Verwaltungschef seine Ablehnung ausführlich:

  • Die Regelung verstößt gegen das Trennungsprinzip, weil es Aufgabe des Hauptausschusses wird, in Geschäfte der laufenden Verwaltung des Bürgermeisters, insbesondere in dessen Personalentscheidungsbefugnisse einzugreifen.
  • Die Regelung ist unvereinbar mit der in Lübeck erfolgten Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf die Senatorinnen und Senatoren sowie die Bereichsleitungen. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde eine Rückdelegation an den Bürgermeister und den Hauptausschuß erfolgen.
  • Die Regelung ist unvereinbar mit dem Gebot, die Verwaltungsabläufe zu straffen und zu beschleunigen.
  • Die Regelung ist unvereinbar mit der Finanzlage der Hansestadt Lübeck, die eine weitere Verlängerung der Entscheidungsabläufe verbietet.
  • Die Regelung ist aus sich heraus kaum verständlich und wird in der Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Hauptausschuß zu Konflikten führen. Offenbar beschränkt sich das Widerspruchsrecht auf Rechtsverstöße. Über eine Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses erhält die Regelung keine Aussage. Dem Streit wird damit Tür und Tor geöffnet. Es muß damit gerechnet werden, daß der Hauptausschuß versucht, politisch Einfluß auf Personal und Organisationsentscheidungen des Bürgermeisters zu nehmen. +++