Saxe spricht mit Vorsitzenden von Sportschützenvereinen

Veröffentlicht am 08.05.2002

Saxe spricht mit Vorsitzenden von Sportschützenvereinen

Saxe spricht mit Vorsitzenden von Sportschützenvereinen

020340L 2002-05-10

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe hat heute die Vorsitzenden der Sportschützenvereine zu einem Gespräch empfangen. Gemeinsam wurden die bisher bekannten Vorstellungen des Bundes und der Länder zur Neufassung des Waffenrechtes erörtert. Vor allem aber wurde besprochen, welche zusätzlichen Maßnahmen in den Sportschützenvereinen ergriffen werden können, um den Mißbrauch von Schußwaffen auszuschließen.

Saxe: “Der sportliche Gebrauch von Schußwaffen in der verantwortungsbewußten Obhut eines Vereins ist nicht zu beanstanden. Vor allem dürfen die schrecklichen Ereignisse in Erfurt nicht dazu führen, daß eine ganze Sportart verteufelt und ihre Anhänger pauschal diskriminiert werden. Die Sportschützenvereine sind neben den Jägern unsere Partner, wenn es darum geht, das Risiko des Mißbrauchs von legalen Schußwaffen möglichst auszuschließen. Sie wirken an der notwendigen Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern mit und sind sich hier ihrer Verantwortung bewußt.” Das Gespräch habe auch dem Zweck gedient, Möglichkeiten auszuloten, die Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung insbesondere bei jungen Menschen zu intensivieren.

Auf der Grundlage des geltenden Rechtes sieht Saxe keine Möglichkeit, restriktiver bei der Erteilung einer Waffenberechtigungskarte zu verfahren. Darum sind die jetzt vorgesehenen gesetzlichen Änderungen sinnvoll und notwendig.

“Solange der Gesetzgeber das Waffenrecht nicht verschärft, sind der Hansestadt die Hände gebunden. Deshalb begrüße ich die Initiative der Bundesregierung und der Länder zur Verschärfung des Waffenrechts. Die Anhebung der Altersgrenze für den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und ein mögliches Verbot beziehungsweise die starke Einschränkung der privaten Lagerung von Munition sind ein Schritt in die richtige Richtung”, sagte der Bürgermeister.

Wichtig ist seiner Auffassung nach auch, die Anzahl der Waffen in Privatbesitz einschränken zu können: “Es ist eine eindeutige Schwäche des derzeitigen Waffengesetzes, daß es den Behörden keinerlei Möglichkeit gibt, die Höchstzahl von Schußwaffen je Besitzkarteninhaber einzelfallbezogen zu begrenzen.”

Überdenkenswert hält Saxe auch strengere Richtlinien bei vererbten Waffen. Bislang reichte bei den Erben der Nachweis der Zuverlässigkeit. Auf den Nachweis der nötigen Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition wird hier vom Gesetzgeber bislang verzichtet.

Die kommunale Verwaltung verfügt nach der geltenden Rechtslage bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte faktisch über keinen Ermessensspielraum. Nur wenn der Antragsteller entweder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes (zum Beispiel wegen Drogensucht oder wegen begangener Straftaten), die vorgeschriebene Sachkunde gemäß Waffengesetz oder ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes nicht nachgewiesen hat, kann die Erteilung einer Waffenbesitzkarte versagt werden.

Denkbare Auflagen kann die Hansestadt Lübeck nicht generell erteilen. So wäre es gemäß dem geltenden Waffengesetz rechtswidrig, wenn allen Waffenbesitzern vorgeschrieben würde, Schußwaffen nur im Verein aufzubewahren. Eine derartige Auflage kann nur im Einzelfall angeordnet werden.

Wie der zuständige Bereich Gewerbeangelegenheiten in einem Bericht an den Bürgermeister ausführt, haben in Lübeck 4112 Personen den Besitz von Waffen angezeigt. Davon werden 410 als Sportschützen und 540 als Jäger geführt. Darunter sind ein Sportschütze und vier Jäger unter 21 Jahren. Neben 24 Waffensammlern sind 3138 sogenannte Altbesitzer registriert. Das sind diejenigen, die, ohne ein Bedürfnis (wie Schützen oder Jäger) zu haben, vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (im März 1976) Waffen besaßen und diese registrieren lassen mußten.

Die Anzahl der bei Lübecker Waffenbesitzern legal vorhandenen Waffen kann derzeit nicht genau bestimmt werden, weil dazu in einem zeitaufwendigen Verfahren jede der 4112 Akten per Hand ausgewertet werden müßte. Inoffizielle Schätzungen schwanken zwischen 15-20.000 Schusswaffen, die sich in Lübecker Privatbesitz befinden. Bezogen auf die Einwohnerzahl Lübecks bedeutet das statisch gesehen, daß fast jeder zehnte Lübecker eine Schußwaffe besitzt. Für Saxe eine zu hohe Zahl: “Wenn wir dann noch die illegalen Waffen dazu rechnen, die es wohl auch gibt, haben wir hier ein unverantwortliches Gefahrenpotential, das es dringend einzudämmen gilt. Denn viele Waffen erhöhen gleichzeitig auch das Risiko von Mißbrauch.”

Um einen genauen Überblick über die legale Bewaffnung der Lübecker Bevölkerung zu bekommen, wird umgehend ein EDV-Programm zur Erfassung des Waffenbesitzes eingeführt, das die bisherige Aktenverwaltung per Hand unterstützen soll.+++