Hansestadt bekämpft amerikanische Faulbrut bei Bienen

Veröffentlicht am 21.03.2002

Hansestadt bekämpft amerikanische Faulbrut bei Bienen

Hansestadt bekämpft amerikanische Faulbrut bei Bienen

020232L 2002-03-21

In einem Bienenstand im Lübecker Ortsteil Siems-Dänischburg ist der Ausbruch der Tierseuche Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt worden. Dies teilt der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck mit. Die befallenen Bienenvölker wurden getötet und der Tierkörperbeseitung zugeführt. Im Stadtteil Kücknitz wurden die Ortsteile Siems-Dänischburg und Kücknitz-Herrenwyk zum Sperrbezirk erklärt.

Eine entsprechende amtliche Anordnung wurde bereits erlassen und wird am kommenden Dienstag, 26. März, in der Lübecker Stadtzeitung amtlich bekanntgemacht. Sie ordnet für den Sperrbezirk nach Paragraph 11 der Bienenseuchen-Verordnung folgendes an:

  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  • Die Halter und Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben nach Paragraph 5 b der Bienenseuchen-Verordnung unverzüglich dem Amtstierarzt des Bereiches Gewerbeangelegenheiten, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, unter Angabe des Standortes der Bienenstände die vorhandenen Bienenvölker anzuzeigen. +++