Fragen zur Einwohnerfragestunde können eingereicht werden

Veröffentlicht am 26.02.2002

Fragen zur Einwohnerfragestunde können eingereicht werden

Fragen zur Einwohnerfragestunde können eingereicht werden

020166L 2002-02-26

Fragen für die Einwohnerfragestunde der nächsten Bürgerschaftssitzung am Donnerstag, 21. März, können noch bis Dienstag, 5. März, schriftlich beim Büro der Bürgerschaft eingereicht werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, die die Bürgerschaft selbst entscheidet.

Fragen zu Beratungsgegenständen, die auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen spätestens drei Tage und zu anderen städtischen Angelegenheiten spätestens 16 Tage vor der Sitzung der Bürgerschaft eingereicht werden.

Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können die Fragen von Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Die Fragen sind an den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck zu richten. +++