Saxe enttäuscht über Urteil zu Kündigung von Dieter Kern

Veröffentlicht am 19.02.2002

Saxe enttäuscht über Urteil zu Kündigung von Dieter Kern

Saxe enttäuscht über Urteil zu Kündigung von Dieter Kern

020150L 2002-02-19

Das Arbeitsgericht Lübeck hat heute die am 1. und 11. Oktober 2001 von der Hansestadt Lübeck ausgesprochenen Kündigungen gegenüber dem städtischen Mitarbeiter Dieter Kern zurückgewiesen. Einen damit verbundenen Anspruch auf Weiterbeschäftigung verneinte das Gericht allerdings, da noch eine weitere Kündigungsschutzklage anhängig ist.

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe zeigte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte an, daß die Hansestadt Lübeck in die Berufung gehen werde. “Vor einer eingehenden Stellungnahme zu dem Urteil müssen wir zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Ich möchte jedoch betonen, daß sich der Staat auch wehrhaft zeigen muß und er den Gegnern von Demokratie und Toleranz deutlich die Grenzen zeigen und nicht noch verpflichtet sein sollte, sie zu beschäftigen."

Anlaß für die Kündigungen war eine von Herrn Kern zu verantwortende Presseerklärung zu den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001, die nach Auffassung des Bürgermeisters den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung widerspricht. Eine Auffassung, die das Arbeitsgericht nicht geteilt hat. Bei der Pressemitteilung Kerns handele es sich um einen Grenzfall, der aber noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Neben den oben genannten Kündigungen hatte die Hansestadt Lübeck am 31. Januar 2002 eine weitere Kündigung ausgesprochen. Diese Kündigung basiert auf dem Berufungsurteil des Landgerichts Lübeck vom 16. Januar 2002, in dem Herr Kern wegen des Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden war. +++