Faltblatt zum Anwohnerparken und zur Zufahrtsberechtigung

Veröffentlicht am 27.12.2001

Faltblatt zum Anwohnerparken und zur Zufahrtsberechtigung

Faltblatt zum Anwohnerparken und zur Zufahrtsberechtigung

010941L 2001-12-27

Informationen zum Anwohnerparkrecht und zur Zufahrtsberechtigung in die Altstadt gibt es in einem Faltblatt, das die Abteilung Straßenverkehrsbehörde des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck neu aufgelegt hat. Darin wird beschrieben, wie und wo man einen Anwohnerparkausweis - der künftig “Bewohnerparkausweis” heißen soll - beantragen kann und was er kostet. Die Gebühren bleiben nach der Währungsumstellung unverändert: Für ein Jahr sind 30,70 Euro (vorher 60 Mark) zu entrichten, für drei Jahre 92,10 Euro (180 Mark).

Die Gebühren für eine Zufahrtsberechtigung, für die ein besonderer Grund vorliegen muß, wurden ebenfalls umgestellt. Bei einer Genehmigung für die Dauer von drei Jahren kostet das erste Fahrzeug 50 Euro, jedes weitere Fahrzeug 10 Euro. Genehmigungen für wenige Tage kosten bis zu drei Fahrzeugen jeweils 10,20 Euro. Die Pauschale für mehrere Fahrzeuge beträgt 35 Euro.

Die Faltblätter, weitere Informationen sowie die Genehmigungen sind erhältlich im Bereich Verkehr, Mühlendamm 12. +++