Schwimmen in Lübecks Flußbadeanstalten wieder erlaubt

Veröffentlicht am 24.08.2001

Schwimmen in Lübecks Flußbadeanstalten wieder erlaubt

Schwimmen in Lübecks Flußbadeanstalten wieder erlaubt

010599L 2001-08-22

Der Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck als zuständige Gesundheitsbehörde hat das gestern verhangene Badeverbot wegen zu hoher Blaualgenkonzentration an den Flußbädern Marli und Kleiner See in Eichholz heute wieder aufgehoben. Aufgrund von geänderten Wind- und Strömungsverhältnissen sind die Algenansammlungen nicht mehr vorhanden.

Da sich die Situation jedoch rasch ändern kann, werden die Badegäste gebeten, die Hinweise auf den Informationstafeln zumThema Blaualgen zu beachten. Dies gilt auch für die übrigen Flußbadestellen.

Folgende Hinweise helfen bei der Einschätzung der Wassersituation:

  • Blaualgen sind erkennbar an einer starken grünlichen Trübung des Wassers; bei starker Algenblüte an grünen Schlieren oder rahmartigen Schichten auf dem Wasser. Sie können hautreizend oder giftig wirken.
  • Vermeiden Sie das Baden, wenn Sie bereits in knietiefem Wasser Ihre Füße nicht mehr sehen oder wenn Schlieren auf dem Wasser sichtbar sind.
  • Achten Sie darauf, kein blaualgenhaltiges Wasser zu schlucken. Denken Sie daran, daß auch Kinder und besonders Kleinkinder gefährdet sind. Lassen Sie aus Vorsorgegründen in diesen Fällen Kinder nicht mehr im Wasser baden oder am Ufer planschen und spielen.
  • Falls nach dem Baden in stark blaualgenhaltigem Wasser Beschwerden, wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Hautreizungen auftreten, sollten Sie den Arzt aufsuchen.

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