Standesamt informiert über Lebenspartnerschaftsgesetz

Veröffentlicht am 19.07.2001

Standesamt informiert über Lebenspartnerschaftsgesetz

Standesamt informiert über Lebenspartnerschaftsgesetz

010541L 2001-07-19

Am 10. November 2000 hat der Bundestag das “Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften” (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) verabschiedet. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hätte wegen seiner Einbindung der Lebenspartnerschaften in das Personenstandswesen und der Ansiedlung der Aufgaben bei den Standesbeamten der Zustimmung des Bundesrates bedurft. Da sich keine Kompromißbereitschaft abzeichnete, wurden aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf zwei Gesetze geschaffen:

  1. das Lebenspartnerschaftsgesetz, welches den Anspruch auf Eintragung einer Lebenspartnerschaft ab dem 1. August 2001 begründet und weiterhin unter dem Titel “Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften” firmiert.
  2. das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, in dem im weitesten Sinne die Verfahrensvorschriften geregelt werden sollten. Dieses Gesetz hat nicht die Zustimmung des Bundesrates erfahren, so daß letztlich mit Inkrafttreten des LPartG lediglich ein Torso bestand.

Aufgrund der fehlenden länderübergreifenden bundeseinheitlichen Regelung hat der Landtag des Landes Schleswig - Holstein am 13. Juli das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz ( LPartAusfG) als verfahrensrechtliche Vorschrift beschlossen. Es tritt ebenfalls mit dem 1. August in Kraft.

Interessierte können sich ab Montag, 23. Juli, beim Standesamt Lübeck von Bereichsleiterin Regina Teege informieren lassen (Telefon122 34 00). Beim persönlichen Erscheinen während der bekannten Servicezeiten kann gleichzeitig eine Liste der vorzulegenden Unterlagen im Einzelfall mitgenommen werden.

Am Mittwoch, 1. August, hat der Bereich geschlossen, so daß erstmalig am 2. August Anmeldungen zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft entgegengenommen werden können. Die Eintragung erfolgt zu den auch für Eheschließungen üblichen Terminen:
Mo, Di 9 - 12.45 Uhr, Do 9 - 11.45 Uhr und 15 - 16.45 Uhr, Fr 8 - 11.45 Uhr.

Wie das Standesamt mitteilt, sind die Freitagstermine bis Ende September weitgehend ausgebucht. Wenn zur Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden und beide Lebenspartner persönlich erscheinen, kann ein Termin zur Eintragung der Lebenspartnerschaft sofort vergeben werden. +++