Hansestadt stoppt Gebührenbescheide für “Fehlfahrten”

Veröffentlicht am 02.07.2001

Hansestadt stoppt Gebührenbescheide für “Fehlfahrten”

Hansestadt stoppt Gebührenbescheide für “Fehlfahrten”

010496R 2001-07-02

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe hat heute vorläufig die Versendung von Gebührenbescheiden für Fehlfahrten im Rettungsdienst an Angehörige und Patienten ausgesetzt.

“Die Hansestadt Lübeck wird vorläufig Gebührenbescheide für Fehlfahrten im Rettungsdienst nicht mehr verschicken. Diese Entscheidung wurde im Vertrauen auf die Ankündigung der Landesregierung getroffen, im Bundesrat eine Initiative zu starten, daß künftig die Kassen die Kosten für Fehlfahrten übernehmen müssen,” so Saxe zur Begründung seiner Entscheidung.

Saxe verbindet seine Entscheidung mit der Forderung an die Landesregierung, daß die erwartete neue Regelung auch rückwirkend für die Fälle gilt, in denen bereits den Angehörigen und Patienten Gebührenbescheide zugestellt wurden.

Die gleichzeitig vorgesehene Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Schleswig-Holsteins darf nach Ansicht des Bürgermeisters “auf keinen Fall zu einer zusätzlichen Belastung der Kommunen und zu einer Absenkung des Qualitätsstandards beim Rettungsdienst führen.”

Eckpunkt der Novellierung soll eine Abkehr von der bisherigen Finanzierung des Rettungsdienstes über Gebühren sein. Kassen und Kommunen sollen sich nach den Vorstellungen der Landesregierung im Rahmen einer Vereinbarungslösung über die Gesamtkosten und Entgelte einigen.

Der Versand der Gebührenbescheide kam zustande, weil die Krankenkassen sich mit Hinweis auf die Regelungen im Sozialgesetzbuch V seit Mai 2000 weigerten, die Kosten für die sogenannten Fehlfahrten zu übernehmen. Die Kommunen waren deshalb gezwungen, die Kosten an die Angehörigen und Patienten weiterzugeben. +++