Sicherstellung der Grönauer Heide behindert Flughafen nicht

Veröffentlicht am 16.01.2001

Sicherstellung der Grönauer Heide behindert Flughafen nicht

Sicherstellung der Grönauer Heide behindert Flughafen nicht

010049L 2001-01-16

Zu den jüngsten Artikeln in den Medien über die geplante Verlängerung der Startbahn und den Bau des Taxiways des Flughafens Lübeck-Blankensee, die Sicherstellung der Grönauer Heide als Naturschutzgebiet sowie die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe gegen Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann, nimmt die Hansestadt Lübeck mit nachfolgender Presseerklärung Stellung:

Im Dezember 2000 erließ das Land die Landesverordnung zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Naturschutzgebietes “Grönauer Heide”. Die Medien berichteten hierzu, Unterstützer des Airports sähen dadurch den Ausbau in Blankensee gefährdet. Lübecks Haltung sei vor der Unterschutzstellung nicht ausreichend in Kiel dargelegt worden. Kritiker würfen der Umweltsenatorin vor, in einer Nacht- und Nebelaktion gegen städtische Interessen gehandelt zu haben.

Die tatsächlichen Abläufe stellen sich wie folgt dar:

1. Im Rahmen des NATURA-2000 Programms meldete das Land Schleswig-Holstein die Grönauer Heide bei der Bundesregierung und der EU-Kommission als Vogelschutzgebiet an. Die Meldung hatte nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten zu erfolgen.

Die Hansestadt Lübeck hatte Gelegenheit, in der Zeit vom 3. Juni 1999 bis zum 15. September 1999 zu dem Gebietsvorschlag gegenüber dem Land Stellung zu nehmen. Die gegensätzlichen Auffassungen zwischen dem Fachbereich Umwelt einerseits und den Fachbereichen Wirtschaft und Stadtplanung andererseits konnten nicht überbrückt werden.

Der Umweltausschuß und der Wirtschaftsausschuß wurden im Hinblick auf die Sommerpause nicht beteiligt.

Eine Fristverlängerung wurde vom Land nicht gewährt.

Mit Schreiben vom 14. September 1999, unterzeichnet vom damaligen Bürgermeister Michael Bouteiller, nahm die Hansestadt Lübeck wie folgt Stellung: “Mit Schreiben vom 28. 06. 1999 hatte die Hansestadt Lübeck um Terminverlängerung gebeten; da dieser Bitte nicht entsprochen wurde, war eine fachliche Vertiefung im Hinblick auf Abgrenzungen und Vollständigkeit sowie eine Diskussion in den städtischen Gremien während der Sommerzeit nicht möglich.”

2. Nachdem die Anmeldung als Vogelschutzgebiet vorgenommen worden war, leitete das Land ein Verfahren zur Sicherstellung der Grönauer Heide als Naturschutzgebiet ein.

In der Zeit vom 27. Januar bis 16. März 2000 hatte die Hansestadt Lübeck Gelegenheit, zu dem Entwurf des Landes zu einer Sicherstellungsverordnung Stellung zu nehmen.

Erneut gab es gegensätzliche Positionen des Fachbereichs Umwelt und der Fachbereiche Wirtschaft und Stadtplanung.

Am 16. Februar 2000 wurde der Bereich Recht beauftragt, verwaltungsintern die Auffassungen zu koordinieren, was aufgrund schriftlicher Stellungnahmen der Bereiche in einer Besprechung am 13. März 2000 gelang.

Mit Schreiben vom 14. März 2000, unterzeichnet von Bürgermeister Bouteiller, wurde die vom Land vorgesehene Gebietsabgrenzung akzeptiert. Zugleich wurde vorgeschlagen, durch entsprechende Regelung in der Verordnung den Bestand des Flughafens einschließlich Herstellung der Hindernisfreiheit zu gewährleisten.

3. Die Verlängerung des Taxiways und der Startbahn in Richtung Groß Grönau wird nach Auffassung der Hansestadt Lübeck durch die Sicherstellungsverordnung nicht ausgeschlossen. +++