Lohnsteuerkarte vor Weitergabe an den Arbeitgeber prüfen

Veröffentlicht am 15.11.2000

Lohnsteuerkarte vor Weitergabe an den Arbeitgeber prüfen

Lohnsteuerkarte vor Weitergabe an den Arbeitgeber prüfen

000960L 2000-11-15

Die Lohnsteuerkarten wurden den Lübecker Bürgern zugestellt. Arbeitnehmer, die noch keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, aber am Stichtag, dem 20. September 2000, mit Hauptwohnung in Lübeck gemeldet waren, werden gebeten, die Karte bei der Meldestelle der Hansestadt Lübeck, Dr.-Julius-Leber-Straße 46/48, 23539 Lübeck, oder in den Stadtteilbüros St. Lorenz, Fackenburger Allee 29, im Stadtteilbüro Moisling, Am Moislinger Berg 1, oder im Stadtteilbüro Travemünde, Parkallee 1, zu beantragen. Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, mittwochs ist geschlossen, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Bevor die Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber ausgehändigt wird, sollten die Eintragungen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Für Änderungen der Eintragungen ist entweder das Finanzamt Lübeck, zum Beispiel Eintragung von Kindern über 18 Jahre und Eintragung von Schwerbehindertenfreibeträgen, oder die Meldestelle Lübeck zuständig. Die jeweilige Zuständigkeit ergibt sich aus der Broschüre “Lohnsteuer 2001”. In Zweifelsfällen erteilt die Meldestelle telefonisch Auskünfte unter der Rufnummer (0451) 122-33 00.

Wer eine Lohnsteuerkarte erhalten hat, obwohl er keine mehr benötigt, den bittet die Meldestelle der Hansestadt Lübeck um Rückgabe mit einem entsprechenden Hinweis. +++