Verkehrsbehörde ändert Vorfahrtsregelung in Schlutup

Veröffentlicht am 10.10.2000

Verkehrsbehörde ändert Vorfahrtsregelung in Schlutup

Verkehrsbehörde ändert Vorfahrtsregelung in Schlutup

000848L 2000-10-10

Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde wird in Lübeck-Schlutup die Vorfahrtsregelung auf der Mecklenburger Straße geändert: Ab Freitag, 13. Oktober, wird die abknickende Vorfahrt des Palinger Weges wieder aufgehoben. Der Verkehr auf der Mecklenburger Straße hat dann uneingeschränkt Vorfahrt.

Hintergrund: Im Rahmen des Konzeptes zur Verkehrsberuhigung in der Mecklenburger Straße erhielt die Einmündung des Palinger Weges auf Anregung des in Schlutup gebildeten Arbeitskreises die Vorfahrt vor dem durchgehenden Verkehr auf der Mecklenburger Straße. In Schlutup hatte man sich von dieser Maßnahme einen erheblichen Bremseffekt für den unerwünschten Schleichverkehr in der Ortsdurchfahrt versprochen.

Wie die Polizei jedoch feststellte, hat sich die Einmündung nach zufriedenstellendem Beginn während der Versuchsphase inzwischen zu einem Gefahrenpunkt entwickelt. Nach Beratung der Fachleute hat die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung getroffen, die abknickende Vorfahrt aufzuheben. Am Freitag, 13. Oktober, werden die Fahrbahnmarkierungen entfernt und die Beschilderung geändert.

Als Ersatz für dieses Beruhigungselement werden auf dem Abschnitt zwischen Palinger Weg und dem ehemaligen Grenzabfertigungsgebäude mehrere Fahrbahnverschwenkungen eingerichtet, die nur einspurigen Verkehr erlauben. +++