Kampfhunde: Saxe für Maulkorb- und Leinenzwang

Veröffentlicht am 29.06.2000

Kampfhunde: Saxe für Maulkorb- und Leinenzwang

Kampfhunde: Saxe für Maulkorb- und Leinenzwang

000539R 2000-06-29

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe begrüßt die von Innenminister Klaus Buß auf den Weg gebrachte Gefahrhundeverordnung für Schleswig-Holstein, die am kommenden Freitag, 7. Juli, in Kraft tritt. Ziel ist, Zucht und Handel, mit sogenannten Kampfhunden zu verbieten und einen Kastrations- und Sterilisationszwang vorzuschreiben. Die neue Verordnung sieht darüber hinaus eine Reihe von schärferen Bestimmungen vor, die Saxe ausnahmslos unterstützt und in Lübeck umsetzen lassen möchte.

Dazu zählt erstens der Leinenzwang. Dieser schreibt vor, daß gefährliche Hunde generell an der Leine zu führen sind. Gefährliche Hunde sind dabei nicht nur bestimmte Rassen wie etwa American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder der Staffordshire Bullterrier, sondern auch Hunde, die bereits einen Menschen gebissen haben oder in bedrohlicher Weise angesprungen haben. Daß der Leinenzwang wirksam sein kann, verdeutlichte Saxe an einem Beispiel: “Der bereits seit längerem für das Gebiet der Lübecker Altstadt geltende allgemeine Leinenzwang für Hunde hat sich bewährt. Die Menschen fühlen sich sicherer.”

Die neue Hundeverordnung sieht darüber hinaus vor, daß Hunde bestimmter, als besonders aggressiv geltende, Rassen, wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder der Staffordshire Bullterrier, als auch als gefährlich einstufte Hunde in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen müssen. Dazu sagte Bürgermeister Saxe: “Hinweisen auf gefährliche Hunde geht der Bereich Gewerbeangelegenheiten nach. Der Amtstierarzt begutachtet die auffällig gewordenen Tiere. Kommt er zu dem Ergebnis, daß es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne der Hundeverordnung handelt, wird per Ordnungsverfügung ein Leinen- beziehungesweise Maulkorbzwang oder Gewahrsam angeordnet. Um den Auflagen Nachdruck zu verschaffen, kann ein Zwangsgeld angeordnet beziehungsweise festgesetzt werden. Es kann aber auch dazu kommen, daß dem Halter beziehungsweise der Halterin das Tier weggenommen wird.”

Darüber hinaus läßt Saxe weitere Maßnahmen prüfen, um die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden besser zu schützen: So soll untersucht werden, ob das sogenannte Leipziger Modell auf Lübeck übertragbar ist. Die sächsische Großstadt unterhält einen sogenannten Stadtordnungsdienst, der unter anderem die Einhaltung des Leinenzwangs in Leipzig überprüft und bei Verstößen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ahndet. Weiterhin wird Saxe mit dem Bereich Steuern erörtern, in wieweit erhöhte Steuersätze für gefährliche Hunde - im Gespräch ist der zehnfache Satz, das entspricht 2400 Mark jährlich - das Halten dieser sogenannten Kampfhunde einschränken kann. +++