Berufsschulpflichtige Jugendliche müssen sich anmelden

Veröffentlicht am 20.06.2000

Berufsschulpflichtige Jugendliche müssen sich anmelden

Berufsschulpflichtige Jugendliche müssen sich anmelden

000506L 2000-06-20

Alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen müssen sich nach Mitteilung des Bereichs Schulförderung der Hansestadt Lübeck in den nachstehend genannten berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck zur Berufsschule anmelden, wenn sie nicht bereits von ihrem Ausbildungsbetrieb angemeldet wurden. Diese Regelung gilt für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und mit Ausbldungsverhältnis ohne Altersbegrenzung. Um eine doppelte Anmeldung zu vermeiden, sollten die Auszubildenden im Zweifelsfall bei ihrem Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob die Anmeldung bereits vom Betrieb vorgenommen wurde.

Die Anmeldung soll nach Möglichkeit bis Freitag, 30. Juni, erfolgen, sofern bereits ein entsprechender Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, damit die berufsbildenden Schulen entsprechend planen können. Sofern das noch nicht möglich ist, sollen sich die Jugendlichen am Montag, 4. September, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr anmelden. Dieser Termin ist auch dann einzuhalten, wenn das Ausbildungsverhältnis erst später beginnt.

Die Anmeldungen der Auszubildenden werden wie folgt entgegengenommen:

In der Gewerbeschule I, Dankwartsgrube 14 - 22

für die Berufe der elektrischen Energietechnik, der elektrischen Nachrichtentechnik, der Kraftfahrzeugtechnik sowie für den Tankwartberuf und die I- und T-Berufe/Systemelektronik, Fachinformatik und Anwendungsentwicklung;

in der Gewerbeschule II, Parade 2

für die Berufe Bäcker/-in, Konditor/-in, Bäckerei- und Konditorei-Fachverkäufer/-in, Fleischer/-in, Fleischereifachverkäufer/-in, Koch/Köchin, Restaurant- und Hotelfachmann/-frau, Fachkraft im Gastgewerbe (zweijährige Ausbildung), Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Friseur/-in, Chemie- und Biologielaborant/-in, Chemikant/-in, Lacklaborant/-in, Physiklaborant/-in, Pflanzenschutzlaborant/-in sowie Stoffprüfer/-in;

in der Gewerbeschule III, Georg-Kerschensteiner-Straße 27

für Metallberufe, Holz- und Bauberufe sowie die Berufsfelder Maler/-in, Gärtner/-in, Florist/-in, Gartenbauhelfer/-in, Schauwerbegestalter/-in sowie alle männlichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis;

in der Dorothea Schlözer Schule - Zweigstelle Fischstraße 11 - 15

für die Berufe Arzthelfer/-in, Zahnarzthelfer/-in und pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte, Tierarzthelfer/-in sowie für Hauswirtschaftsberufe und alle weiblichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis;

in der Friedrich-List-Schule, Georg-Kerschensteiner-Straße 27

für die Berufe Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel, Speditionskaufmann/-frau, Handelsfachpacker/-in, Automobilkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau (n u r Firma Dräger), sowie Fachkraft für Lagerwirtschaft;

in der Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung, Fischstraße 8 - 10

für alle anderen kaufmännischen und verwaltenden Berufe.

Hinweis für die Redaktionen: Text bitte nach Möglichkeit noch in dieser (25. Kalender-) Woche veröffentlichen. Vielen Dank! +++