KWL: Verstöße Mantiks aber kein Vermögensschaden für Stadt

Veröffentlicht am 12.05.2000

KWL: Verstöße Mantiks aber kein Vermögensschaden für Stadt

KWL: Verstöße Mantiks aber kein Vermögensschaden für Stadt

000387R 2000-05-12

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe hat heute nachmittag die Zusammenfassung der Prüfung des Bereichs Recht in der Angelegenheit “Vorwürfe gegen früheren KWL-Geschäftsführer Uwe Mantik” den Medien vorgelegt. Danach habe Mantik bei zwei der vier zu prüfenden Vorgänge, Grundstücksverkäufe sowie ein Projektentwicklungsvertrag, gegen Bestimmungen des Gesellschaftervertrages verstoßen. Vermögensschaden für die Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck GmbH sei jedoch in keinem der Fälle entstanden.

Als Konsequenz der Vorgänge kündigte Saxe an, daß er der Bürgerschaft entsprechende Vorschläge unterbreiten wolle, um das Controlling der Beteiligungsgesellschaften zu verbessern. Die Hansestadt Lübeck hat 30 Beteiligungsgesellschaften, die ein jährliches Volumen von rund 1,2 Milliarden Mark aufweisen.

Klaus Puschaddel, Aufsichtsratsvorsitzender der KWL und Fraktionsführer der CDU in der Lübecker Bürgerschaft, dankte in seiner Stellungnahme Mantik für dessen Arbeit, stellte aber klar, daß der frühere Geschäftsführer und jetzige Wirtschafts-Staatssekretär fristlos entlassen worden wäre, bestünde das Arbeitsverhältnis noch.

Zu den einzelnen vom Bereich Recht geprüften Vorgängen teilte Bürgermeister Saxe wörtlich mit: “In der Grundstücksangelegenheit Werftstraße besteht aufgrund des vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts keine Vermögensgefährdung für die KWL GmbH. Bei Abschluß des Vertrages hat Uwe Mantik dadurch gegen den Gesellschafts-vertrag verstoßen, daß er weder Aufsichtsrat noch Gesellschafterversammlung vor Vertragsabschluß beteiligt hat.

In der Grundstücksangelegenheit Hochschulstadtteil für HEG mbH besteht ebenfalls keine Vermögensgefährdung, da der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde, daß der Aufsichtsrat der Hochschulentwicklungsgesellschaft (HEG mbH) den KWL-Geschäftsführer zum Kauf der betreffenden Grundstücke ermächtigt. Im Innenverhältnis war im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Beteiligung des Aufsichtsrates der HEG mbH nach dem Gesellschaftsvertrag nicht zwingend vorgeschrieben. Im übrigen war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Aufsichtsrat der HEG mbH i. G. noch nicht gebildet worden.

In der Grundstücksangelegenheit Gewerbegebiet Genin-Süd ist aufgrund der Rücktrittserklärung der Vertragsparteien keine Vermögensgefährdung für die KWL GmbH eingetreten. Auch in diesem Fall hat Uwe Mantik weder den Aufsichtsrat noch die Gesellschafterversammlung vor Abschluß des Vertrages beteiligt und dadurch gegen den Gesellschaftsvertrag verstoßen.

Der Projektentwicklungsvertrag betreffend das ehemalige Postgebäudegrundstück (am Bahnhof) begründet nach der schriftlichen Verzichtserklärung der Vertragspartner keine Zahlungsverpflichtung der KWL GmbH für den Fall der Grundstücksveräußerung durch die KWL GmbH. Die Frage, ob Herr Mantik den Aufsichtsrat von diesem Vertrag hätte unterrichten müssen, obliegt der dem Bereich Recht nicht abschließend zu beurteilenden Frage der Bewertung solcher Projektentwicklungsverträge mit entsprechendem finanziellen Volumen als laufendes Geschäft.

Aus den Protokollen von Wirtschaftsratssitzungen des VfB Lübeck ergeben sich Hinweise darauf, daß Uwe Mantik sich, teilweise gemeinsam mit dem Geschäftsmann Peter Bartels, um Sponsoren für den VfB Lübeck bemüht hat. Soweit diese Bemühungen im Zusammenhang mit Großinvestorengeschäften bestehen, ist den vorliegenden Protokollen kein eindeutiger Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit für die KWL GmbH zu entnehmen. Uwe Mantik hat eine solche Verknüpfung bisher verneint.

Im Hinblick auf die Tatsache, daß sämtliche vorstehenden Vorgänge Gegenstand einer Strafanzeige gegen Uwe Mantik sind, ist die strafrechtliche Bewertung der Sachverhalte der Staatsanwaltschaft Lübeck vorbehalten.” +++