A 20: Lübeck besteht auf Tunnellösung für Wakenitzquerung

Veröffentlicht am 19.01.2000

A 20: Lübeck besteht auf Tunnellösung für Wakenitzquerung


000042R 2000-01-19

Die Hansestadt Lübeck besteht weiterhin darauf, daß die künftige Autobahn 20 im Süden der Stadt die Wakenitzniederung möglichst umweltschonend queren wird. Darauf hat Bürgermeister Michael Bouteiller jetzt noch einmal hingewiesen. “Diese Bedingung kann nicht mit einer Brücke erfüllt werden”, bekräftigte Bouteiller den Standpunkt der Hansestadt. Dieser sei “seit Jahren bekannt” und habe die Planer dennoch nicht davon abgehalten, eine Brücke quer über die Wakenitz zu projektieren.

Die Hansestadt hat zu dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren umfangreiche Stellungnahmen als Träger der öffentlichen Belange und auch als Waldeigentümer zu der Trassenplanung abgegeben, die vom 8. September bis 8. Oktober vergangenen Jahres öffentlich ausgelegt worden waren. Detaillierte fachliche Stellungnahmen der Bereiche Liegenschaften, Hafen- und Verkehrsförderung, Stadtwald, Naturschutz, Umweltschutz, Schule und Sport, Denkmalpflege, Archäologie, Stadtentwicklung, Stadtgrün, Wasser und Hafen sowie von der Wirtschaftsförderung und den Entsorgungsbetrieben sind in Kiel abgegeben worden. Hinzu kamen unmittelbare Stellungnahmen des Bereichs Verkehrsangelegenheiten, der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, sowie der Bereiche Naturschutz und Stadtwald.

Inzwischen haben die mündlichen Anhörungen mit den Einwendern stattgefunden, wobei die Hansestadt ihrer Forderung, daß es ausschließlich zu einem Tunnelbau in Schildvortriebbauweise kommen dürfe, Nachdruck verliehen hat.

Streit gibt es derweil über den Standpunkt des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr in Kiel, daß die Hansestadt ihre Einwendungen aus der Eigentümerposition nicht fristgerecht eingereicht habe und diese somit hinfällig seien. “Dieser Auffassung widersprechen wir energisch”, schrieb heute Bouteiller nach Kiel und erinnerte an eingeräumte Fristverlängerungen. “Ergänzend möchte ich auch darauf hinweisen, daß der Anhörungsbehörde die Haltung der Hansestadt zur umweltverträglichen Lösung der Wakenitzquerung seit 1992 bekannt ist”, so Bouteiller.

Unabhängig davon, ob die Hansestadt auch in ihrer Funktion als Eigentümer von Wald, Gewässer (Wakenitz) und Grund künftig im Verfahren gehört werde, stehe der Grundsatz der Hansestadt fest. “Mit uns wird es ein Brückenbauwerk über die Wakenitz nicht geben”, sagte Bouteiller, der in den vergangenen Jahren immer wieder an das Versprechen des Landes, in Lübecks Süden eine “Öko-Autobahn” mit langen Tunnelabschnitten zu bauen, erinnert hatte. +++