Ab Mittwoch muß Bello in der Innenstadt an die Leine

Veröffentlicht am 25.10.1999

Ab Mittwoch muß Bello in der Innenstadt an die Leine


990799L 25. Oktober 1999

Ab Mittwoch, 27. Oktober, müssen Hunde im Lübecker Innenstadtbereich angeleint sein. An diesem Tag tritt die sogenannte Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden in Kraft. Die Vierbeiner dürfen dann auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen im Gebiet der Altstadtinsel nicht mehr frei laufen.

Der Innenstadtbereich wird ab der Hubbrücke, An der Untertrave, begrenzt durch den Wasserlauf Hansahafen, Holstenhafen, Stadttrave, Mühlenteich, Krähenteich und ab Rehderbrücke durch Kanaltrave und Klughafen. Die Brücken über dem Wasser gehören nicht mit zum Innenstadtbereich.

Verstöße gegen diese Verordnung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis zu 1000 Mark bestraft werden. In den nächsten Wochen braucht allerdings niemand zu befürchten, sein Portemonnaie zücken zu müssen, falls Bello einmal frei auf der Breiten Straße läuft. Anfangs soll es bei Ermahnungen bleiben und ein Handzettel von den Ordnungskräften verteilt werden. Die Überwachung der Stadtverordnung wird naturgemäß kein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit werden.

Eine besondere Härte stellt die neue Verordnung übrigens nicht dar - bisher mußten Hundehalter die Landesverordnung beachten. In der steht bereits unter “Allgemeine Aufsichtspflichten”, daß es verboten ist, Hunde in geschlossenen Ortschaften weiter als 20 Meter von der Aufsichtsperson entfernt frei laufen zu lassen. Auch in Parks und auf Märkten mußten laut dieser Hundeverordnung die Vierbeiner schon immer an die Leine.

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck weist zudem darauf hin, daß nach § 5 der Landesverordnung über das Halten und Beaufsichtigen von Hunden, die sogenannte Hundeverordnung, allen Hunden ein Halsband anzulegen ist. An diesem Halsband muß eine Kennzeichnung angebracht sein, mit der die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter ermittelt werden kann. Auch Verstöße gegen diese Bestimmung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Anleinen der Hunde soll dazu beigetragen, die Sicherheit in der Innenstadt mit ihren Fußgängerzonen, Sehenswürdigkeiten und beengten Altstadtstraßen für Touristen, Passanten und Kinder zu verbessern. +++