Veröffentlicht am 19.01.1999

Schiedsamtsvereinigung: Vorsitzende wiedergewählt

Schiedsamtsvereinigung: Vorsitzende wiedergewählt

Bei der jüngsten Mitgliederversammlung der Schiedsamtsvereinigung im Landgerichts-bezirk Lübeck wurde der Vorstand neu gewählt. Ihm gehören Günther Koolmann, als 1. und Ernst Bachert als 2. Vorsitzender an. Die Funktion des Schatzmeisters übt Udo Steffen (alle aus Lübeck) aus. Zur Schriftführerin wurde Helgart Büchel (Travemünde) gewählt. Beisitzer sind Christa Gieseler (Lübeck), Harry Baumann (Ratzeburg) und Ernst-Otto Timm (Scharbeutz), Kassenrevisor sind Klaus Meß (Lübeck) und Werner Marx (Reinfeld) und Ersatzrevisor ist Jörg Semrau (Lübeck).

Nach den Vorstandswahlen wurde Axel Meironke, Mitarbeiter des Bereichs Recht der Hansestadt Lübeck, auf Antrag des Vorstandes einstimmig zum Ehrenmitglied in die Bezirksvereinigung der Schiedsleute gewählt.

Schiedsfrauen und -männer sollen die Gerichte entlasten, indem sie versuchen, kleinere Fälle zu schlichten, bevor es überhaupt zu einer Klage kommt. Bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit werden sie beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten, Hausfriedens-bruch, Beleidigungen, Verleumdungen oder Körperverletzung konfrontiert. Insgesamt gibt es in Lübeck zwölf Schiedsleute, vier Frauen und acht Männer. Sie werden jeweils für fünf Jahre von der Bürgerschaft gewählt. "Schlichten ist weniger eine Frage der Schul-bildung als der Intuition", beschreibt der Vorsitzende der Schiedsamtsvereinigung die Tätigkeit.

Das Ehrenamt ist für die Schiedsleute teilweise sehr arbeitsintensiv. Abgesehen von vie-len "Zwischen-Tür-und-Angel-Fällen", die noch nicht einmal in die Akten aufgenommen würden, "habe ich mich in diesem Jahr bereits um 16 Fälle gekümmert", sagte der 2. Vorsitzende Ernst Bachert bereits im Juni 1998, als er für seine zehnjährige Tätigkeit als Schiedsmann vom Präsidenten des Amtsgerichts geehrt wurde.

Daher diskutierten die Schiedsleute während ihrer Mitgliederversammlung auch den geplanten Paragraphen 15a Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung (ZPO) ausführlich. Tritt er in Kraft, bedeutet das für die Schiedsleute eine erhebliche Aufgabenerweiterung. Denn dann wären bei Streitfällen bis 1500 Mark (über die genaue Höchstgrenze wird noch diskutiert) nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die Ehrenamtlichen zuständig. Das wiederum würde für die Schiedsleute bedeuten, daß sie im "ungünstigsten Fall", so Koolmann, pro Jahr rund 80 bis 90 Fälle bearbeiten müßten. Bei mehr als 30 sei eine gewissenhafte Bearbeitung aber kaum mehr gewährleistet. +++