Veröffentlicht am 16.06.1998

Ab 1. Juli 1998 gibt es das Aufgebot nicht mehr

Ab 1. Juli 1998 gibt es das Aufgebot nicht mehr

Das Aufgebot für die Eheschließung wird durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Das ist nur eine der zahlreichen Änderungen im Eheschließungsgesetz, im Kindschaftsrecht und im Beistandsschaftsgesetz, die am 1. Juli 1998 in Kraft treten. Darauf weist der Leiter des Bereichs Standesamt der Hansestadt Lübeck, Ulrich Hamann, hin.

Nicht nur das Aufgebot gibt es dann nicht mehr; auch die Veröffentlichung der Anmeldung zur Eheschließung findet dann nicht mehr statt. Außerdem können Eheschließungen künftig bereits nach Ablauf eines Tages vollzogen werden, sofern es die Möglichkeiten des Standesamtes zulassen. Und auch auf Trauzeugen kann ab 1. Juli verzichtet werden.

"Die Reform des Kindschaftsrechts war insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen dringend notwendig", so Hamann. Die Änderungen bewirken, daß der rechtliche Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben wird. Ab 1. Juli gibt es nur noch Kinder, die in der Ehe oder außerhalb einer Ehe geboren sind. Die zahlreichen gesetzlichen Änderungen betreffen Fragen der Abstammung, des Sorgerechts sowie des Namensrechts.

Durch das Beistandsschaftsgesetz wird die bisherige gesetzliche Amtspflegschaft beziehungsweise Amtsvormundschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft und durch eine freiwillige antragsgebundene Beistandsschaft ersetzt. Diese Beistandsschaft umfaßt nur die Feststellung der Vaterschaft sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Neben dem Bereich Standesamt sind die Bereiche Beistandsschaften/Jugendamt und Jugendhilfe/Jugendamt von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen.

Die Sachbearbeiter der Bereiche geben gern weitere Auskünfte. Beim Bereich Jugendhilfe/Jugendamt beantwortet Antje Schröder, Telefon 122 45 68, montags bis freitags zwischen 7.30 und 13 Uhr die Fragen. Beim Bereich Standesamt geben Ulrich Hamann, Telefon 122 34 00, Regina Teege, Telefon 122 34 10 und Inge Romeikat, Telefon 122 34 14, jeweils von montags bis donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr (sowie nach persönlicher Vereinbarung) über die neuen gesetzlichen Regelungen und ihre Auswirkungen Auskunft. +++