Veröffentlicht am 18.05.1998

Rechtstips für Bürger mit geringem Einkommen

Rechtstips für Bürger mit geringem Einkommen

4001 Personen haben im vergangenen Jahr das Beratungsangebot der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) der Hansestadt Lübeck in Anspruch genommen. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen erhalten hier gegen eine kleine Gebühr Auskünfte zu Rechtsfragen. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Kronsforder Allee 2 bis 6. Die seit 1905 existierende Einrichtung ist in der Kombination Rechtsberatung und Vergleichsstelle einzigartig in Schleswig-Holstein.

"Die bei uns ehrenamtlich tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten auf allen Rechtsgebieten", erklärt Werner Lippe vom Bereich Sozialhilferecht. Zur Zeit hat Lippe 25 Lübecker Anwälte auf seiner Liste, die sich in der Beratung abwechseln. Ein großer Teil der Juristen ist schon jahrelang für die ÖRA tätig.

60 bis 70 Prozent der Beratungen kreisen um Unterhalts- und Sorgerechtsfragen, um arbeitsrechtliche oder Mietprobleme. Bürgerinnen und Bürger, die im Bereich der Hansestadt Lübeck leben oder hier ihren Arbeitsplatz haben und deren Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet, können die Dienste der Rechtsauskunft und Vergleichsstelle in Anspruch nehmen.

Die ÖRA (Telefon 122 - 4404) ist geöffnet montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und dienstags und donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Vergleichsstelle bietet eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Abschluß von Vergleichen bietet sich insbesondere an, wenn es um zivilrechtliche Forderungen oder die Regelung von Scheidungsfolgen geht, soweit nicht eine notarielle Beurkundung des Vergleiches erforderlich ist.

"Die protokollierten Vergleiche sind Urkunden, aus denen gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann", so Lippe. Die dafür zu entrichtenden Gebühren liegen erheblich unter den Gerichtskostensätzen.

Die Stadt finanziert die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle zur Zeit ganz allein. Es gibt allerdings Überlegungen, den Kreis der Personen, die sich bei der ÖRA Rat holen können, noch auszuweiten und das Land an den Kosten zu beteiligen.