Veröffentlicht am 17.03.1998

Zügigere Baugenehmigungen ab 1. Juni

Zügigere Baugenehmigungen ab 1. Juni

Baugenehmigungen sollen ab 1. Juni zügiger erteilt werden - zumindest für diejenigen, die sich an die Bauvorlagenverordnung halten. "Wer die notwendigen Unterlagen korrekt und vollständig einreicht, soll nicht länger darunter leiden, daß andere dies nicht tun", sagt der Leiter des Bereichs Bauordnung Joachim Lauenroth.

Die Stadt hatte zu einem Arbeitsgespräch in der Handwerkskammer eingeladen: Von rund 500 Bauvorlageberechtigten kamen nur 60 Architekten und Ingenieure. "Die Genehmigungsplanung wird häufig nur als notwendiges Übel betrachtet", weiß Lauenroth. Da Bau- und Planungsrecht immer komplizierter und Nachbarrecht immer wichtiger werde, sei dieser Teil der Planung aber besonders wichtig. Der Bereich Bauordnung versteht sich als Vermittler zwischen dem Planungswunsch von Bauherren und Architekten und den rechtlichen Vorgaben.

Nur 24 von 1923 Bauanträgen sind im vergangenen Jahr abgelehnt worden. Seit Einführung der neuen Landesbauordnung 1994 lag die Zahl der von einer Genehmigung freigestellten Verfahren bei weniger als zehn Prozent, die Zahl der vereinfachten bei knapp elf und die der normalen Prüfverfahren bei 80 Prozent. Mehr als zwei Drittel davon wurden 1997 innerhalb von sechs bis acht Wochen entschieden. "Das ist eine Bilanz, die nicht schlecht, aber noch verbesserungsfähig ist", so Lauenroth.

Die Vertreter des Bereichs Bauordnung Lauenroth und sein Vertreter Fritz-Georg Fries legten daher den Bauvorlageberechtigten die für eine zügige Prüfung notwendigen Kriterien dar. Anhand von Beispielen zeigten sie, welche Voraussetzungen Minimum sind, um eine Chance auf Bearbeitung zu haben. "Häufig", so die Erfahrung des Bereichsleiters, "fehlen auf den Plänen ganz wichtige Informationen wie beispielsweise zum Brandschutz."

Denn schon aufgrund der gekürzten Personalmittel können sich die Mitarbeiter nicht länger als notwendig damit befassen. "Wir können es uns nicht mehr leisten, den Bauvorlageberechtigten und ihren Unterlagen hinterherzulaufen", erklärt Lauenroth. "Grob unvollständige Anträge werden ab 1. Juni unbearbeitet zurückgeschickt."

Bei Bedarf ist der Bereich Bauordnung bereit, eine weitere Informationsveranstaltung anzuberaumen. +++