Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Baumfällgenehmigungen im öffentlichen Grün ist Stadtgrün und Verkehr (Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck) zuständig.
Baumfällgenehmigungen im Waldgebiet ist der Bereich Stadtwald (Alt Lauerhof 1, 23568 Lübeck), zuständig.
Baumfällgenehmigungen Privatgrundstücke ist der Bereich Umwelt-, Natur-, Verbaucherschutz (Kronsforder Allee 2-6, 23552 Lübeck).
Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
1. Gebühren:
Die Erteilung oder Ablehnung einer Baumfällgenehmigung ist entweder aufgrund der Baumschutzgebührensatzung der Hansestadt Lübeck oder aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab.
2. Fällkosten
Die Kosten für das Fällen des Baumes müssen Sie selbst tragen.
3. Kosten für Ersatzpflanzung
Die durch die Beseitigung eines Baumes oder mehrerer Bäume hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind in der Regel durch Neupflanzungen auszugleichen. Die Kosten hierfür tragen Sie als Antragsteller.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Was sind grundsätzlich keine ausreichenden Fällgründe?
- Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen, Pollenflug
- Verstopfung der Regenrinne und Fallrohr durch Laub etc.
- geringfügige Verschattung
- geringer Astabwurf
- geringfügige Schäden an Bauwerken
Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn) hingenommen werden müssen. Auch können Gehölze und bauliche Anlagen (Mauern, Abwasserrohre, Bodenbeläge, etc.) nebeneinander dauerhaft existieren, ohne dass der betroffene Baumbestand entfernt werden muss. Bei Problemen kann man sich hier mit technischen Möglichkeiten behelfen (z.B. wurzelfeste Abwasserrohre, Wurzelbrücken, Aussparungen am Mauerwerk, Niveauerhöhungen bei Bodenbelägen, etc.).
Weiterführende Informationen zum Baumschutz in Lübeck erhalten Sie unter www.luebeck.de/baumschutz