Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
  • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für Kfz - Zulassungen ist ein SEPA-Mandat notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus: Linie 32

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus: Linie 5, 7, 11, 12

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.  07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi. 07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus: Linie 30

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung. Ein Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Bitte bringen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mit. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden.

Karte

Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus: Linie 4, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Bitte beachten Sie, dass das Self-Service-Terminal (Fotoautomat) derzeit nicht zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher, falls erforderlich, ein biometrisches Lichtbild zu Ihrem Termin mitzubringen. Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Sie dann ein biometrisches Lichtbild in Papierform, da digitale Bilder nicht verarbeitet werden können. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt

Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer