Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
- die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
- die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
- die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Der Bereich ist mit seinen beiden Fachabteilungen Archäologie und Denkmalpflege als Obere und Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Erfassung, die Inventarisation und Erforschung der Kulturdenkmale und erfüllt folgende Aufgaben:
Information und Beratung der Denkmaleigentümer
Prüfung, Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen
Erteilung steuerlicher Bescheinigungen für Maßnahmen an allen Arten von Denkmalen
Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen
Beratung über Fördermöglichkeiten
Führen der Denkmallisten für die Hansestadt Lübeck
Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Bauforschungen
Information der Öffentlichkeit in Veranstaltungen, Vorträgen und Führungen
Publikation von Forschungen
Betreuung, Pflege und laufende Erweiterung der Archäologischen Sammlung
Bearbeitung wissenschaftlicher Anfragen und Leihersuchen
Annahme von archäologischen Funden aus dem Stadtgebiet Lübeck
Betreuung von Praktikanten (Schüler/Studenten)
Einsatzstelle der Jugendbauhütte Lübeck
Pflege von Fachbibliotheken der Archäologie und Denkmalpflege
Nachfolgend bietet die Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck Informationen zur energetischen Altstadthaussanierung als Download an.
https://www.wandmalerei-luebeck.uni-kiel.de/
An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.
Denkmalschutzbehörden sind:
- das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
- das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
- die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.
Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.
Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).
Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.
Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.