Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer