Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit erteilt. Für weitere Informationen zur Beantragung eines Fischereischeins wird auf die entsprechende Leistungsbeschreibung verwiesen.

Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung keine Fischereischeinprüfung ablegen können, können einen Fischereischein mit Begleitung beantragen.

In Schleswig-Holstein gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen kein Fischereischein erforderlich ist.

Die am häufigsten in Anspruch genommene Ausnahmemöglichkeit ist der so genannte „Urlauberfischereischein“, der von jeder natürlichen Person beantragt werden kann (gültig für 28 aufeinander folgende Tage, kann einmal im Kalenderjahr verlängert werden). Für den Urlauberfischereischein ist eine gesonderte Leistungsbeschreibung verfügbar, auf die hier verwiesen wird.

An gewerblichen Angelteichen und auf gewerblichen Angelkuttern ist kein Fischereischein erforderlich, sofern der Anbieter durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen sicherstellt, dass tierschutz- und fischereirechtliche Vorgaben eingehalten werden. Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, sollte der jeweilige Anbieter im Vorfeld direkt angesprochen werden. In dieser Konstellation ist keine besondere Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Fischereiabgabe muss jedoch auch in diesen Fällen entrichtet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Ausnahme von der Fischereischeinpflicht für Sonderfälle (zum Beispiel für besondere Veranstaltungen caritativer Einrichtungen, für internationale Veranstaltungen und weitere), die im Einzelfall bei der oberen Fischereibehörde schriftlich beantragt und begründet werden müssen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Fischereischeine gibt es ab sofort bei den Fachbereichsdiensten der Bauverwaltung, Mühlendamm 10.
Info-Service Tel.: +49 451 122-6060

Ausstellen und Verlängern von Fischereischeinen (Angelscheine)
Ausstellen von Legitimationsscheinen
Überwachung der Fischereirechte auf den Lübschen Gewässern
Überwachung Fischbesatz
Verkauf Fischereiabgabemarken
Koordination Verkauf Erlaubnisscheine Fischfang

Servicezeiten für die Ausgabe der Fischereischeine, Fischereiabgabemarken und befristete Ausnahmegenehmigungen (Urlauberfischerschein):
Mo.: 08:00 - 14:00 Uhr
Di.: 08:00 - 14:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Erteilung einer sonstigen Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht muss zusammen mit einer Beschreibung des Sachverhalts sowie einer Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahme bei der oberen Fischereibehörde eingereicht werden.
  • Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail gestellt werden. Eine Online-Antragsmöglichkeit steht dafür derzeit nicht zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Beschreibung des Sachverhalts
  • Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Fischereischein: Vorlage des Prüfungszeugnisses, Personalausweises und ab dem 16. Lebensjahr ein Passbild
Befristete Ausnahmegenehmigung (Urlauberfischereischein): Nur unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
Erlaubnisscheine: Nur in Angelgeschäften unter Vorlage eines gültigen Fischereischeines (für Trave und Brodtener Ufer auch beim Touristbüro Travemünde)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30 EUR
Vorkasse: Nein
Für die Erteilung einer sonstigen Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nur Barzahlung möglich!

Welche Fristen muss ich beachten?

ES gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde die Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

Was sollte ich noch wissen?

Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht werden häufig zum Beispiel für Gemeinschaftsveranstaltungen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder für internationale Gemeinschaftsangelveranstaltungen erteilt. Die obere Fischereibehörde prüft solche Anträge stets im Einzelfall. Eine möglichst genaue Darstellung des Umfangs und der Notwendigkeit der beantragten Ausnahme erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wenn Sie aufgrund einer Namensänderung durch Heirat einen geänderten Fischereischein beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis, aus dem der neue Name ersichtlich ist
  • Fischereischein im Original

Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Sie können gerne während der Öffnungszeiten ohne Termin vorbeikommen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Berufs- und Angelfischerei finden Sie im Internetportal „Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein“.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen in der oberen Fischereibehörde und kann ein bis vier Wochen betragen.

Hilfe & Kontakt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Anschrift

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon

+49 4347 704-0

Fax

+49 4347 704-116

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Karte

Fachbereichsdienste; Info-Service, Poststelle, Fischereischeine

Anschrift

Mühlendamm 10
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr 
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer