Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:

  • unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
  • ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

Wenn Sie eine  eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.

 

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss
    • wirtschaftlich arbeiten,
    • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
    • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
    • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.

Antragsfrist

Antragsfrist: 3 Monate
Der Betrieb ist der Wohnpflegeaufsicht spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes anzuzeigen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37 EUR
Vorkasse: Nein
https://gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018V101Anlage
Für die Anzeige bei der Wohnpflegeaufsicht fallen Gebühren von 37,00 Euro je zugelassenem Platz (mindestens jedoch 370,00 Euro) an.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Wohnpflegeaufsicht (Heimaufsicht)

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49-57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer