Sterbeurkunde beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Beim Standesamt können aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.

Internationale Sterbeurkunde
Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (umgangssprachlich "internationale Sterbeurkunde").

Voraussetzungen

  • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

1.    Persönlicher Besuch im Standesamt 
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen. 
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.

2.    Persönlicher Besuch im Bürgerservicebüro Innenstadt, Königstraße 49-57 (Lichthof)
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen.
Unsere Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. 
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.  

Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.

3.    Alternativ steht Ihnen auch der Online-Dienst zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können. 
Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.

4.    Wenn Sie unseren Online-Dienst zur Anforderung von Urkunden nicht nutzen können, so haben Sie die Möglichkeit einen formlosen Antrag zu stellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“ 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
       

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich! 
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie 

Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:

Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:

  • Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie 
  • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)

Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:

  • Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
  • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses

Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)

Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

Welche Gebühren fallen an?

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Ausstellung einer Urkunde kostet 20,00 Euro. Für jede weitere Ausfertigung berechnen wir 10,00 Euro.
Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Urkunde schriftlich bestellen möchten, senden Sie uns bitte den entsprechenden Geldbetrag sowie einen frankierten Rückumschlag im Format DIN A4. Das Porto für den Rückumschlag beträgt 1,80 Euro.

Ein wichtiger Hinweis:
Briefsendungen mit Wert sind nicht versichert. Wenn Sie eine versicherte Zustellung wünschen, empfehlen wir den Service „Wert National“ der Deutschen Post, der Ihnen eine sichere Lieferung und einen Zustellnachweis bietet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer etwa 6 Wochen beträgt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Beantragung:

- über formlosen Antrag per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr:

  • ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung

- bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung:

  • Bearbeitungszeit im Standesamt: ca. 3 Wochen; Versanddauer der Briefzustellung: 4-10 Tage

Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei erhöhtem Arbeitsaufwand (z.B. Suchaufwand) verlängern kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Antragsfrist

Antragsfrist: 30 Jahre
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus: Linie 1, 4, 6, 9

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz in den Seitenstraße Herderstraße, Lessingstraße sowie Edvard-Munch-Straße

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich.

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das BSB Innenstadt ist aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 03.12.2025 geschlossen.
Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Innenstadt haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer