Zulassung zur Externenprüfung an der Berufsfachschule für den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“ beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Externenprüfung können Sie den staatlich geprüften Abschluss als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent an der Berufsfachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik erwerben, ohne eine schulische Ausbildung absolviert zu haben.

Um an der Externenprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung stellen. Die Prüfung stellt sicher, dass Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen des Berufsbildes entsprechen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und erfahren, an welcher Schule die Prüfung stattfindet.

An wen muss ich mich wenden?

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  • Sie haben mindestens einen ersten allgemeinbildenden Abschluss.
  • Sie haben Berufserfahrung in sozialpädagogischen Einrichtungen mit Kindern bis 14 Jahren:
    • Mit ersten allgemeinbildenden Abschluss (ESA): Mindestens viereinhalb Jahre hauptberufliche Tätigkeit, davon mindestens 27 Monate in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab drei Jahren.
    • Mit mittleren Schulabschluss (MSA): Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit, davon mindestens 18 Monate in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab drei Jahren.
  • Sie haben die Prüfung höchstens einmal nicht bestanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs
  • Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
    • Falls der Schulabschluss im Ausland erworben wurde: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B2
  • Arbeitszeugnisse über eine hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    • Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
  • Kopie des Personalausweises oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Nachweis über Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
  • Erklärung oder Nachweis über die Prüfungsvorbereitung
  • Vorschlag oder Bescheinigung der Einrichtung für das vorgeschriebene Praktikum
    • Angaben zur Anleiterin oder zum Anleiter und deren beruflicher Qualifikation
  • Erklärung, dass Sie die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterführende Informationen

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 350 EUR
Vorkasse: Nein

Hilfe & Kontakt:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung

Anschrift

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon

0431 9889786

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer