Ermächtigung für ärztliche Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen

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Leistungsbeschreibung

Für Beschäftigte, die in Druckluft arbeiten, sind regelmäßige medizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Diese dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz.

Das betrifft spezielle Tätigkeiten, zum Beispiel bei:

  • Tunnelvortrieb
  • Rohrvortrieb
  • Arbeiten in Senkkästen

Für die medizinische Betreuung der Beschäftigten benötigen Sie die entsprechende fachliche Qualifikation sowie eine Ermächtigung. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Als ermächtigte Ärztin oder als ermächtigter Arzt sind Sie zum Beispiel verantwortlich für:

  • ärztliche Betreuung von Arbeiten in Druckluft
  • Untersuchungen und Beratung von Beschäftigten vor der Aufnahme einer Beschäftigung
  • jährliche Untersuchungen
  • Feststellen, ob gesundheitlichen Bedenken bestehen
  • Untersuchungen von erkrankten Beschäftigten
  • Behandlung von drucklufterkrankten Beschäftigten
  • Ausstellen von Bescheinigungen
  • Dokumentation
  • Beratung der Beschäftigten

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Approbation als Ärztin oder Arzt.
  • Sie haben als Ärztin oder Arzt eine Facharztausbildung für Arbeitsmedizin oder dürfen die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen.
  • Sie verfügen über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft.
  • Sie verfügen über die erforderlichen technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen.
  • Sie sind möglichst selbst gesundheitlich für das Arbeiten in Druckluft geeignet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Ermächtigung
  • Nachweise über:
    • Ihre Approbation
    • Ihre Facharztausbildung in Arbeitsmedizin beziehungsweise für die Zusatzbescheinigung Betriebsmedizin
    • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft, zum Beispiel Teilnahme an speziellen Fortbildungen oder Kursen zur Druckluftmedizin
    • die technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Anträge / Formulare

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Ermächtigung wird Ihnen für 5 Jahre erteilt beziehungsweise für die Dauer, in der Sie Druckluftarbeiten auf einer Baustelle betreuen. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ermächtigung um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Hilfe & Kontakt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Referat VIII 23 - Referat für Arbeitsschutz -

Anschrift


24170 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-5416

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer