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Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Leistungsbeschreibung

Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb oder innerhalb von Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67 - 69 SGB XII hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.

Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (zum Beispiel Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Haushalte (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie unter: Obdachlosenhilfe

Zur Online-Terminvergabe

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • Krankenversichertenkarte,
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Personalausweis

Wenn vorhanden Schreiben vom Vermieter, Schreiben vom Gericht, Schreiben vom Gerichtsvollzieher, Einkommensnachweise

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nach Zustellung einer Räumungsklage (Datum auf dem gelben Briefumschlag) muss innerhalb von 2 Wochen eine Verteidigungsanzeige beim Amtsgericht eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

§§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Soziale Sicherung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck


 

 

Zuständige Stelle:

Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Servicezeiten vor Ort:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00  - 18:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. 10:00 - 12:00 Uhr
Di.  10:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 10:00  - 12:00 Uhr
Fr.  10:00 - 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck


 

Karte

Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Wahmstraße Obdachlose Männer

Anschrift

Wahmstraße 60
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr 
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wahmstraße
Bus (Linie 5, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Hearder - Center
Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja

Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Unterkunftssicherung

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Sprechstunde: Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer