Einbürgerung – Welche Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend?

§§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3-5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes genannten Aufenthaltszwecke. Staatsangehörige aus Großbritannien benötigen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis

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