Einbürgerung – Wie hoch ist die Gebühr für die Einbürgerung?

Mit der Antragstellung wird eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsgebühr fällig. Die Gebühr beträgt pro erwachsene Person 255,00 Euro. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 Euro pro Kind fällig. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Beachten Sie, auch eine Ablehnung ist mit 191,00 Euro pro Person gebührenpflichtig. Bei Ablehnung für jedes minderjährige Kind beträgt die Gebühr 38,00 Euro.

Darüber hinaus können z.B. für Legalisationen, Übersetzungen ausländischer Urkunden in die deutsche Sprache und die Ausstellung der deutschen Ausweisdokumente weitere Gebühren anfallen.

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