Windpocken (Varizellen)

Erreger

Die Erkrankung wird durch das Varizella-Zoster-Virus (VZV) verursacht, ein hoch ansteckendes Herpesvirus. Windpocken (Varizellen) tritt nach Erstinfektion mit dem Virus meist in der Kindheit auf. Das Virus kann auch bis zu einigen Stunden außerhalb des Körpers überleben, in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen. Jeder Körperkontakt mit einer erkrankten Person sowie ein gemeinsamerer Aufenthalt in einem Raum, gilt bereits nach wenigen Minuten als ansteckungsgefährlich. Die Ansteckungsgefahr für Familienmitglieder oder Kontaktpersonen beginnt zwei Tage vor dem Ausbruch des Hautausschlags.  Das Virus bleibt nach der Infektion lebenslang im Körper und kann später Gürtelrose (Herpes Zoster) verursachen (Reaktivierung der Viren).

Übertragung

Die Viren sind hochinfektiös und werden über Tröpfchen oder Aerosole verbreitet, die beim Sprechen, Niesen oder Husten im Umkreis von mehreren Metern übertragen werden können. Direkter Kontakt mit Bläscheninhalt ist sehr ansteckend, da die Windpocken-Bläschen hohe Mengen an Viren enthalten. Schmierinfektionen sind möglich über kontaminierte Hände oder Gegenstände, z.B. Erkrankte berühren die juckenden Windpocken und übertragen diese an andere Personen oder Gegenstände.

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt zwei Varizellen Schutzimpfungen für alle Kinder und Jugendliche. Dabei soll die 1. Impfdosis im Alter von 11 Monaten und die 2. Dosis im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.

Meldepflicht

Die Windpockenerkrankung ist meldepflichtig für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kitas, Schulen, Heime) (§6 und 34 Infektionsschutzgesetz). Das Gesundheitsamt kann weitere Maßnahmen anordnen (z.B. Ausschluss von Kontaktpersonen ohne Immunität.)

Krankheitsbild

Windpocken sind eine hochansteckende Virusinfektion, die Inkubationszeit beträgt 8-21 Tage (meist 14-16 Tage), danach treten erste Krankheitszeichen wie leichtes Fieber, Müdigkeit und Kopfschmerzen auf. Kurz darauf entwickelt sich der charakteristische juckende Hautausschlag, der mit roten Flecken beginnt und sich zu Bläschen entwickelt (‚,Sternenhimmel‘‘). Diese Bläschen enthalten hochinfektiöse Flüssigkeit und treten meist zuerst am Kopf, Gesicht und Rumpf auf, bevor sie sich über den gesamten Körper ausbreiten. Nach einigen Tagen platzen die Bläschen auf und verkrusten, wobei die Ansteckungsfähigkeit bis zur vollständigen Verkrustung anhält.

Komplikationen

Die Erkrankung verläuft bei Kindern meist mild, kann aber bei Erwachsenen, Schwangeren oder Immungeschwächten zu schweren Komplikationen wie Lungen- der Gehirnentzündungen führen. Eine häufige Komplikation ist die bakterielle Superinfektion der Haut, die durch Kratzen verursacht wird. Zu dem kann das Virus Jahre nach der Erstinfektion als Gürtelrose (Herpes Zoster) reaktiviert werden.

Ansteckungsfähigkeit

Die Gefahr einer Übertragung beginnt bei Windpocken 1-2 Tage vor dem Auftreten des Hautausschlages und endet mit vollständigem Verkrusten aller Bläschen, oft nach 7 Tagen.

Therapie

Bei milden Verläufen wird rein symptomatisch behandelt. Der starke Juckreiz kann sehr unangenehm sein. Um ihn zu lindern, helfen spezielle juckreizlindernde Gele oder Lotionen.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Regelmäßiges Händewaschen mit Seife ist wichtig, besonders nach dem Berühren der Haut oder Bläschen. Handtücher, Kleidung und Bettwäsche sollten nicht mit anderen Personen geteilt und regelmäßig gewaschen werden. Die Aufenthaltsräume sollten mehrmals täglich gut gelüftet werden, da das Virus auch über die Luft übertragen wird. Erkrankte sollten ihre Fingernägel kurz halten und die Bläschen nicht aufkratzen, um weitere Infektionen zu vermeiden. Direkter Kontakt mit Schwangeren, Neugeborenen und Immungeschwächten sollte unbedingt vermieden werden, da bei Ihnen ein schwerer Verlauf möglich ist.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Kinder, Schüler: innen und Mitarbeitende mit Windpocken dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen bis alle Bläschen vollständig verkrustet sind. Die Leitung der Einrichtung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren, wenn ein Fall auftritt. Nicht immune Kontaktpersonen (z.B. nicht geimpfte Kinder oder nicht geimpftes Personal) können bis zu 16 Tage nach dem letzten Kontakt ausgeschlossen werden, da sie ansteckend sein können. Eine vorherige Impfung kann einen Ausschluss verhindern. Erst, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, darf die Einrichtung wieder besucht werden.

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