ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Anlass:

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat im Zusammenhang mit der Wohnungsmarktstrategie Lübeck (siehe VO/2025/14628) im Ausschuss für Soziales am 03.02.2026 eine Anfrage zur Thematik „rollstuhlgerechter und barrierefreier Wohnraum“ gestellt. Die Antworten wurden mit dem Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.

 

Hinweis: Die Fragen wurden mit der Anfrage VO/2025/14628-01 auch im Bauausschuss am 02.02.2026 gestellt und mit der Vorlage 20/0094 beantwortet.

 

 

Antwort:

 

1. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen sind derzeit im städtischen Wohnungsbestand vorhanden?

 

Der aktuelle Wohnungsbestand der Trave mbH umfasst 120 rollstuhlgerechte sowie 327 barrierefreie Wohnungen. Darüber hinaus verfügt die Trave mbH über 1.157 barrierearme Wohnungen. Laut der Trave mbH werden auch Wohnungen, die nicht vollständig rollstuhlgerecht sind, etwa in Bezug auf unterfahrbare Küchen oder Bewegungsflächen, von mobilitätseingeschränkten Personen nachgefragt und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen angepasst.

 

Es gibt keine Statistik über den Bestand an barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen in der Hansestadt Lübeck, da diese Merkmale in offiziellen Erhebungen, wie der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus, nicht erfasst werden. Im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarktbericht 2026, der Ende 2026 veröffentlicht wird, soll eine entsprechende Abfrage bei der lokalen Wohnungswirtschaft erfolgen.

 

2. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen befinden sich aktuell in Planung oder im Bau auf städtischen Grundstücken bzw. durch die TRAVE mbH?

 

Nach Angaben der Trave mbH befinden sich derzeit 11 rollstuhlgerechte sowie 18 barrierefreie Wohnungen in der Umsetzung. Darüber hinaus sind weitere 74 barrierearme Wohnungen in der Bauphase.

 

Der Gesamtbestand an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen, inklusive der sich in Bau befindlichen Einheiten, verteilt sich bei der Trave mbH somit wie folgt:

 

 131 rollstuhlgerechte Wohnungen davon sind 128 gefördert (10 davon in der Benennung)

 345 barrierefreie Wohnungen davon sind 260 gefördert (22 davon in der Benennung)

 1.231 barrierearme Wohnungen davon sind 481 gefördert (111 davon in der Benennung)

 

Die Schaffung von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum wird seitens der Trave mbH bereits in der Projektierungsphase grundsätzlich mitgedacht und berücksichtigt. Insofern ist davon auszugehen, dass sich der Gesamtbestand bei der Trave mbH durch künftige Projektentwicklungen weiter erhöhen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine verlässlichen Prognosen oder konkreten Zahlen benannt werden.

 

3. Wie viele Personen stehen aktuell auf der Warteliste für barrierefreie sowie rollstuhlgerechte Wohnungen im Bereich Soziale Sicherung / Team Wohnungsvermittlung?

 

Derzeit sind insgesamt ca. 1.600 Haushalte in der Wohnungsvermittlung gemeldet. Von diesen Haushalten haben 291 mindestens eine schwerbehinderte Person. Das bedeutet nicht, dass damit automatisch besondere Anforderungen an den Wohnraum verbunden sind. Bei 15 suchenden Haushalten ist vermerkt, dass ein Rollstuhl vorhanden ist.

 

4. Wie erfolgt die Vergabe barrierefreier sowie rollstuhlgerechter Wohnungen (Verfahren, Kriterien, Priorisierung und Zuständigkeiten)?

 

Die Wohnungsvermittlung vermittelt geförderte Wohnungen aufgrund von Benennungsrechten an berechtigte Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Pro Jahr werden ca. 200 Wohnungen frei gemeldet, von denen nur ein kleiner Teil barrierefrei ist. Die Auswahl der vorgeschlagenen Haushalte erfolgt nach Dringlichkeit (z. B. ohne eigene Wohnung, drohende Wohnungslosigkeit, Wohnungsnotstand) und Wartezeit. Eine gesonderte Vermittlungsstelle für Haushalte mit schwerbehinderten Personen gibt es nicht. Wenn eine Wohnung für den Personenkreis „Schwerbehinderte“ zweckgebunden ist, werden nur entsprechende Haushalte vorgeschlagen. Wenn eine Wohnung den vom Antragsteller genannten Anforderungen entsprechen könnte (z. B. im Erdgeschoss oder mit Aufzug), wird diese von uns vorgeschlagen. Dann ist ggf. zwischen künftigem Mieter und Vermieter zu klären, ob individuelle Anpassungen möglich sind (z. B. Rampe o.ä.) und dann eine Anmietung infrage kommt.

 

5. Wie viele Vermittlungen in barrierefreie sowie rollstuhlgerechte Wohnungen konnten im letzten Jahr realisiert werden und wie lange warten Betroffene durchschnittlich auf eine geeignete Wohnung, jeweils getrennt nach beiden Wohnformen?

 

2025 wurden 196 Wohnungen freigemeldet und durch das Team Wohnungsvermittlung vermittelt. Davon waren 9 als barrierefrei erfasst. Das Merkmal rollstuhlgerecht wird nicht erfasst, daher kann dazu keine Aussage getroffen werden. Zur Wartezeit in der Wohnungsvermittlung gibt es keine durchschnittlichen Werte. Das hängt sehr von den individuellen Suchkriterien ab (Stadtteil, Wohnungsgröße, bestimmte Anforderungen an den Wohnraum etc.).

 

6. Welche Strategien oder Förderprogramme bestehen, um den Anteil barrierefreier sowie insbesondere rollstuhlgerechter Wohnungen künftig deutlich zu erhöhen?

 

Bei den Wohnraumfördermitteln handelt es sich Landesmittel, eigene Fördermittel hat die Hansestadt Lübeck nicht. Es gibt spezielle Förderprogramme für behindertengerechten Wohnraum (PlusWohnen).

 

Entsprechend des ergänzenden BÜ-Beschlusses vom 26.02.2026 zur Wohnungsmarkt­strategie wird seitens der Verwaltung geprüft, inwiefern im Rahmen von Bebauungsplanungen oder Grundstücksvergaben weitergehende Vorgaben für rollstuhlgerechten Wohnraum verankert werden können.

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren