ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass sich die Hansestadt Lübeck am Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ beteiligt und die Neugestaltung der Beckergrube – Entstehung eines resilienten Stadtraums, 2. Bauabschnitt, als Projektvorschlag einreicht.

 

Bei einer Förderzusage wird der kommunale Eigenanteil für den Förderzeitraum 2027 bis 2032 in den Haushalt der Hansestadt Lübeck eingestellt. Der kommunale Eigenanteil beträgt grundsätzlich mindestens 20 %, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der Eigenanteil auf mindestens 10 % reduzieren.

 

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Begründung:

Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“

Der Deutsche Bundestag hat aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) Programmmittel in Höhe von 80 Mio. EUR für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ bereitgestellt. Die geförderten Vorhaben sollen maßgeblich zur Bewältigung von Klimawandelfolgen wie Trockenheit, Hitze und extremen Wetterereignissen beitragen. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen der blau-grünen Infrastruktur zur Temperatur- und Wasserregulierung, die gleichzeitig einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten (CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre). Mit diesem Programm fördert der Bund größere städtebauliche Projekte, die einen deutlichen Entwicklungsimpuls für die jeweilige Stadt auslösen. Es zielt auf großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen ab. Der Bund stellt dazu ein überdurchschnittliches Fördervolumen bereit; der Bundesanteil beträgt mind. 500.000,00 EUR und max. 8 Mio. EUR. Der kommunale Eigenanteil beträgt grundsätzlich mindestens 20 %, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der Eigenanteil auf 10 % reduzieren.

 

 

Projektaufruf 2026

Die Bundesregierung hat für dieses Programm am 1. April 2026 einen Projektaufruf gestartet. Kommunen sind aufgerufen, bis zum 30. Juni 2026 geeignete Projektvorschläge einzureichen. Die Bundesmittel werden voraussichtlich 2027 bewilligt und den Kommunen in vier bzw. sechs Jahresraten kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Phasen.

 

In der 1. Phase, dem Interessenbekundungsverfahren, reichen die Kommunen Projektskizzen einschließlich eines entsprechenden kommunalpolitischen Beschlusses ein. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Fachjury eine Vorauswahl der Förderprojekte. Die Ergebnisse der Auswahl werden im Oktober 2026 bekanntgegeben.

 

In der 2. Phase werden die ausgewählten Kommunen aufgefordert, entsprechende Zuwendungsanträge zu stellen. Mit dem Zuwendungsbescheid wird der Förderfestbetrag festgelegt. Aus der Höhe dieses Betrags ergibt sich der Mindestanteil der kommunalen Finanzierung, der in den jährlichen Haushaltsplanungen vorgesehen und politisch beschlossen werden muss.

 

 

Förderkriterien

  • Innovationsgehalt (z. B. technologische Neuerungen blau-grüne Infrastruktur)
  • Verbesserung der Grünerreichbarkeit und Erholungsfunktion
  • Beitrag zu klimagerechter Entwicklung mit klimaresilienten Begegnungsorten
  • Annäherung an naturnahen Wasserhaushalt für wassersensible Stadtentwicklung, Minimierung der Risiken durch Starkregen und Trockenheit
  • Zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit
  • Beitrag zum natürlichen Klimaschutz (gebundene kg CO2), gestalterische Qualität und Nachhaltigkeit
  • Fortgeschrittene Projektreife (LPh 3 HOAI)

 

 

Projektvorschlag: Neugestaltung Beckergrube – Entstehung eines resilienten Stadtraums, 2. Bauabschnitt

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit einem Projektvorschlag zur Neugestaltung der Beckergrube, 2. Bauabschnitt, am o. g. Projektaufruf. Die Neugestaltung der Beckergrube gehört zu den fünf Schlüsselprojekten des Rahmenplans Innenstadt mit Mobilitätkonzept, der 2018 in einem umfassenden Planungs- und Beteiligungsprozess entwickelt und 2019 kommunalpolitisch beschlossen wurde (VO/2019/08101 und VO/2019/07798). Der Rahmenplan definiert eine Strategie für eine zukunftsfähige und integrierte Altstadtentwicklung und benennt konkrete Maßnahmen und Projekte zu deren Umsetzung. Der Projektvorschlag „Neugestaltung Beckergrube“ ist damit eindeutig prioritärer Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie und entspricht den Fördervoraussetzungen.

 

Nach einem vorgeschalteten Verkehrsversuch wurde 2022 im Rahmen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs der Entwurf „1 Belag, 100 Bäume und 1.000 Erlebnisse“ des dänischen Landschaftsarchitekturbüros 1:1 landskab mit dem 1. Preis prämiert. Das Wettbewerbsverfahren für die gesamte Beckergrube sowie die Umsetzung des 1. Bauabschnitts wurden mit 3,5 Mio. EUR aus dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus gefördert. Das Vorhaben wurde ausgewählt, weil es darauf abzielt, die vom Krieg zerstörte Straße in das besondere Bild der UNESCO-Welterbestätte einzubinden und durch städtebauliche Impulse gesellschaftliche Transformationsprozesse aktiv zu gestalten. Zentraler Aspekt hierbei ist die Verbesserung von Infrastruktur für klimaneutrale und öffentlichen Verkehrsformen sowie die Aufwertung der Aufenthaltsqualität entlang der Beckergrube. Hinzu kommt das Ziel der Verbesserung des Kleinklimas. Der 1. Bauabschnitt (ca. 200 m von insg. ca. 500 m) wird voraussichtlich Ende 2026 fertiggestellt.

 

Die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt basiert auf dem Ergebnis des freiraumplanerischen Wettbewerbs von 2022 und den Erkenntnissen aus dem 1. Bauabschnitt. Die Vorplanung liegt vor, mit der Entwurfsplanung wird demnächst begonnen.

 

Der 2. Bauabschnitt gliedert sich in drei Teilbereiche: Der aufgeweitete Abschnitt im Osten ermöglicht die Fortführung des baumbestandenen urbanen Konzepts zu einem grünen Stadtraum mit hoher Aufenthaltsqualität. Zentrale Punkte wie eine zusätzliche Haltestelle für den ÖPNV, Lieferzonen sowie Sharing-Stationen für Autos, E-Scooter und Leihfahrräder werden an geeigneten Stellen in ausreichender Anzahl verortet. Im östlichen Teil schließt sich der historisch bedeutende enge Bereich an, der durch die neue Oberflächengestaltung räumlich mit dem übrigen Abschnitt verknüpft wird. Der Kreuzungsbereich im Westen an der Untertrave umfasst den Einbau einer Filteranlage der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Einleitung des Regenwassers in die Vorflut und eine umfassende Neugestaltung, angepasst an den erhöhten Fuß- und Radverkehr infolge der im Jahr 2025 fertiggestellten Stadtgrabenbrücke als neue direkte Ost-West-Verbindung zum Hauptbahnhof.

 

Im Zuge der Neugestaltung kann eine Trasse für Fernwärme unter der Fahrbahn vorgehalten und ggf. gleich mitverlegt werden, wenn der Bedarf gesehen wird. Für die Lübecker Altstadt wird eine Machbarkeitsstudie Wärmeversorgung erstellt, die Ende 2026 vorliegt. Falls die Beckergrube als Förderprojekt ausgewählt wird, könnte dies in der Antragstellung aufgenommen werden.

 

 

Kosten/Finanzielle Auswirkungen

Für den 2. Bauabschnitt wird mit einem Kostenansatz i. H. v. 8,0 Mio. EUR kalkuliert (Preisstand April 2026). Dieser Kostenansatz bezieht sich auf den Bereich von der Untertrave bis zur Kreuzung Beckergrube/Kupferschmiedestraße/Fünfhausen, und stellt zum aktuellen Zeitpunkt eine vorläufige Annahme dar.

 

Im Falle einer Auswahl als geeignetes Förderprojekt ist der Kostenansatz verbindlich im Zuwendungsantrag in der 2. Phase des Auswahlverfahrens darzustellen und gemäß den Förderbedingungen über einen weiteren kommunalpolitischen Beschluss zum Finanzierungsanteil mit der Projektfreigabe nachzuweisen.

 

Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen der letzten Jahre hat die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein wiederholt festgestellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck nicht gegeben ist. Es wird daher von einer Bestätigung ausgegangen.

 

Im städtischen Haushalt sind gegenwärtig mit dem Beschluss aus 2025 7,8 Mio. EUR für die Jahre 2027 bis 2029 ff. an investiven Finanzmitteln vorgesehen.

 

Aktuell stehen mit dem Haushalt 2026 folgende investive Mittel für die Baumaßnahme Beckergrube zur Verfügung:

2027:    150.000,00 EUR

2028:    150.000 ,00 EUR

2029: 1.000.000,00 EUR (+ 6.500.000,00 EUR Folgejahre)

          7.800.000,00 EUR (für 2. BA)

 

Für den Haushalt 2027 ff. sind für die Beckergrube investive Mittel wie folgt angemeldet:

2027: 1.650.000,00 EUR (1.500.000,00 EUR Baugelder 1. BA + 150.000,00

EUR Planung 2. BA)

2028:     150.000,00 EUR

2029: 1.000.000,00 EUR

2030:  6.500.000,00 EUR (Einschließlich Folgejahre)

7.800.000,00 EUR  (für 2. BA)

 

Kostenansatz Preisstand April 2026 Neugestaltung Beckergrube (im Falle einer Förderung, unter Berücksichtigung der kommunalen Haushaltsnotlage):

Gesamtkosten     8,00 Mio. EUR (im Haushalt abzubilden)

Gesamtkosten (förderfähig)  100 %  7,50 Mio. EUR (Archäologie, Projektsteuerung

etc. wahrscheinlich nur anteilig

förderfähig)

Förderung durch Bund    90 %  6,75 Mio. EUR

Kommunaler Eigenanteil     10 %  0,75 Mio. EUR + nichtförderfähigen Anteil 0,5

Mio. EUR

= 1,25 Mio. EUR

 

Ausgehend von Baukosten für den 2. Bauabschnitt in Höhe von 8,0 Mio. EUR (Stand: April 2026), von denen voraussichtlich 7,5 Mio. EUR förderfähig sind, ergibt sich bei einer Förderquote von 90 % eine Haushaltsentlastung von 6,75 Mio. EUR (bei 80 % Förderung: 6,0 Mio. EUR) und ein aufzubringender kommunaler Eigenanteil von 1,25 Mio. EUR (bei 80 % Förderung: 2,0 Mio. EUR).

 

 

Zusammenfassung

Das Förderprogramm richtet sich thematisch an Projekte wie die Neugestaltung Beckergrube und bietet äußerst attraktive Förderbedingungen für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts, die aufgrund der angespannten Haushaltslage nur durch Eigenmittel nicht möglich wäre. Der Projektstand des 2. Bauabschnitt erfüllt mit der abgeschlossenen Vorplanung die Förderkriterien; eine Bewerbung kann trotz der kurzen Frist erfolgen.

 

Die Sanierung der Burgtorbrücke sollte vor dem 2. Bauabschnitt Beckergrube erfolgen. Beide Baumaßnahmen sollen aus verkehrlichen Gründen nicht parallel durchgeführt werden. Da der Baubeginn der Burgtorbrücke aufgrund des noch ausreichenden Bauwerkszustands und anderer Brückenbaumaßnahmen voraussichtlich erst ab 2032 erfolgen wird, eröffnet sich dadurch ein Zeitfenster für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts Beckergrube. Zudem bietet sich eine Umsetzung während der Sperrung der Hubbrücken an, da in dieser Phase ohnehin kein Bus- oder Umleitungsverkehr darüber geführt werden kann.

 

Auf Baustellen müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung Abstände zwingend eingehalten werden. Größere Baumaßnahmen auf der Altstadtinsel sind bei den vorhandenen Fahrbahnbreiten deshalb nicht mehr ohne Vollsperrung durchführbar. Eine Vollsperrung gewährleistet einen sicheren und schnellen Bauablauf.

 

Im Gegensatz zum 1. Bauabschnitt verursacht der 2. Bauabschnitt keine großen Einschränkungen des ÖPNV, der ab Januar 2027 größtenteils wieder über Burgtor – Breite Straße – Beckergrube – Fünfhausen/Schüsselbuden geführt wird. Lediglich die Buslinie 12, die ab Januar 2027 in beiden Richtungen über An der Untertrave – Beckergrube – Breite Straße – Burgtor geführt wird, muss während des Bauzeitraums dann ebenfalls über Fünfhausen/Schüsselbuden fahren. Das angrenzende Parkhaus St. Marien bleibt über die Strecke Burgtor – obere Beckergrube durchgehend erreichbar. Ab Herbst 2028 ist in diesem verkehrsberuhigten Bereich mit mehr Verkehr (Zielverkehr Parkhaus) zu rechnen. Die Erschließung des Parkhauses über Holstenstraße – Schüsselbuden wird derzeit aufgrund der kurzfristigen Vollsperrung des Knotenpunkts Beckergrube/Kupferschmiedestraße erprobt und könnte ebenfalls als Umleitungsstrecke in Frage kommen.

 

Das neue Bushaltestellenpaar im 2. Bauabschnitt ist eine wichtige Grundlage für die im 5. RNVP vorgesehene Buslinienführung Schwartauer Allee – Marienbrücke – Drehbrücke – Altstadtinsel, die im 10-Minuten-Takt befahren werden soll. Diese Busverbindung verkürzt die Reisezeiten zwischen Falkenfeld-Vorwerk und der Innenstadt erheblich und bindet zudem auch die Nördliche Wallhalbinsel an das ÖPNV-Netz an. Ohne das Haltestellenpaar wäre eine Erreichbarkeit der Beckergrube auf dieser Linie nicht gegeben.

 

Die neue Gestalt im oberen Abschnitt der Beckergrube wird mit Spannung erwartet. Die Leerstände füllen sich bereits vor Ende der Baustelle mit neuen Nutzungen. Mit Fertigstellung der gesamten Beckergrube erhöht sich die Aufenthaltsqualität für Tourist:innen und Bürger:innen von der MUK bis zur Fußgängerzone erheblich, wodurch dieser Teil der Altstadt deutlich an Wert gewinnt.

 

Nicht zuletzt wird durch den Rahmenplan Innenstadt, der Bundesförderung des Wettbewerbs für die gesamte Beckergrube und des 1. Bauabschnitts, die Umsetzung des gesamten Projekts erwartet. Die Entwicklung der Lübecker Innenstadt erhält in der Fachwelt und Fachöffentlichkeit viel Aufmerksamkeit. Es erreichen uns Anfragen zu Publikationen, Konferenzen und weiterer Berichterstattung. Das Projekt Beckergrube wurde bereits zweimal ausgezeichnet: 2022 erhielt der Verkehrsversuch den Deutschen Verkehrsplanungspreis und 2025 wurde das Konzept zur Neugestaltung bei der EnergieOlympiade mit dem Mobilitätspreis ausgezeichnet.

 

Die Integration einer blau-grünen Infrastruktur und die geplanten Baumpflanzungen leisten einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der städtischen Klimaziele. Dieses Thema stößt besonders bei Schüler:innen und Studierenden auf großes Interesse, dem mit Exkursionen und der Unterstützung von Bachelor- und Masterarbeiten begegnet wird. Der Beirat Beckergrube ist nach über vier Jahren ein aktives Gremium; die Mitglieder sind weiterhin engagiert am Prozess beteiligt. Auch wenn die Baumaßnahme wieder mit Einschränkungen verbunden sein wird, empfiehlt die Verwaltung, diese große Chance wahrzunehmen und dem Projektaufruf aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zu folgen und sich zu bewerben.

 

 

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Anlagen

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