Anlass
Der Bund hat im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ Fördermittel in Höhe von 250 Mio. € zur nachhaltigen Modernisierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Ziel ist insbesondere die energetische Sanierung, die Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie die langfristige Sicherung der öffentlichen Schwimmbadinfrastruktur.
Die Lübecker Schwimmbäder betreiben mit dem Sportbad St. Lorenz, dem Schwimmbad Kücknitz sowie den Freibädern Moisling und Schlutup mehrere energieintensive Einrichtungen. Die aktuelle Wärmeversorgung erfolgt überwiegend über Fernwärme bzw. fossile Energieträger. Die stark gestiegenen Energiepreise führen zu dauerhaft hohen Betriebskosten. Das Zentralbad wurde im Rahmen der Konzeptentwicklung mit untersucht. Aufgrund fehlender geeigneter Dachflächen und der damit verbundenen begrenzten Potenziale für die regenerative Energieerzeugung wurde der Standort in der vorliegenden Förderkulisse nicht berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund soll ein gemeinsames energetisches Sanierungskonzept umgesetzt werden.
Projektbeschreibung
Das vorgelegte Konzept sieht die Errichtung eines standortübergreifenden Energieversorgungssystems auf Basis von:
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PVT-Kollektoren (Kombination aus Photovoltaik und thermischer Energiegewinnung),
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Großwärmepumpen,
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Batteriespeichern,
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intelligenter Steuerungs- und Regelungstechnik,
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ergänzender Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
vor.
Die Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und stellen diese den jeweiligen Schwimmbadstandorten zur Verfügung. Dadurch wird der Bezug von Fernwärme und fossilen Energieträgern erheblich reduziert und der Anteil erneuerbarer Energien deutlich gesteigert.
Das Vorhaben erfüllt damit die Zielsetzung des Bundesprogramms zur nachhaltigen Modernisierung kommunaler Schwimmbäder und zur Verringerung von CO₂-Emissionen.
Investitionskosten
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Standort
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Investition
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Freibad Schlutup
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1.632.800 €
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Schwimmbad Kücknitz
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1.532.800 €
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Freibad Moisling
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1.186.200 €
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Sportbad St. Lorenz
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3.309.000 €
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Standortübergreifende Planungskosten
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330.000 €
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Gesamtkosten
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7.990.800 €
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Finanzierung
Gemäß Förderprogramm beträgt die Bundesförderung grundsätzlich bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorliegen einer bestätigten Haushaltsnotlage kann sich die Förderquote auf bis zu 75 % erhöhen.
Für die LSB wird aufgrund der vorliegenden Haushaltslage eine Förderung von bis zu 75% beantragt. Die LSB streben eine Umsetzung der energetischen Sanierung auch dann an, wenn die Förderquote 45% beträgt.
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Position
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Betrag
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Gesamtinvestition
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7.990.800 €
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Förderquote Bund (75 %)
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5.993.100 €
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Kommunaler Eigenanteil (25 %)
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1.997.700 €
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Die endgültige Förderhöhe wird durch den Bund festgelegt. Der kommunale Eigenanteil soll durch Kredite finanziert werden.
Einsparungspotential
Die durch das Konzept prognostizierten jährlichen Energieeinsparungen betragen:
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Standort
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Einsparung pro Jahr
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Freibad Schlutup
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36.019,65 €
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Schwimmbad Kücknitz
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61.422,50 €
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Freibad Moisling
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31.364,70 €
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Sportbad St. Lorenz
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299.976,60 €
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Gesamt
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428.783,45 €
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Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Durch die Umstellung der Wärme- und Stromversorgung auf erneuerbare Energien werden:
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der Energieverbrauch nachhaltig reduziert,
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die Abhängigkeit von externen Energielieferanten verringert,
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die CO₂-Emissionen erheblich gesenkt,
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die Betriebskosten langfristig stabilisiert und
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die kommunalen Klimaschutzziele unterstützt.
Das Projekt leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der kommunalen Infrastruktur hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung.
Finanzielle Auswirkungen
Vorbehaltlich der Förderzusage von 75% Förderquote ergibt sich für die Investition in die energetische Sanierung ein kommunaler Eigenanteil von voraussichtlich 1.997.700 €.
Das Projekt wirkt sich im Wirtschaftsplan der LSB u.a. auf den Erfolgsplan und damit auf den Verlustausgleich der HL voraussichtlich wie folgt aus:
Abschreibungen 99.885 €
Zinsbelastung p.a. 69.919 €
./. Einsparungen Materialaufwand 428.783 €
Insgesamt: 258.979 €
Das Projekt wird im Wirtschaftsplan 2027 geordnet, sofern eine Zusage des Fördermittelgebers vorliegt.
Begründung der Beschlussfassung
Die Lübecker Schwimmbäder stellen einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Schwimmausbildung, des Vereins- und Gesundheitssports sowie der sozialen Infrastruktur der Hansestadt Lübeck dar. Die Teilnahme am Bundesförderprogramm eröffnet die Möglichkeit, erhebliche Investitionen in die energetische Zukunftsfähigkeit der Anlagen mit einer außergewöhnlich hohen Förderquote umzusetzen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Einreichung der Projektskizze und die Teilnahme am Förderverfahren.
Voraussetzung für die Beantragung nach den Förderrichtlinien ist die Vorlage eines Beschlusses der Bürgerschaft zur energetischen Sanierung unter Berücksichtigung von Fördermitteln.
Zeitplan
• Beschluss der Bürgerschaft: Juni 2026
• Einreichung Projektskizze: bis 19.06.2026
• Nachreichung Beschluss der Bürgerschaft: bis 03.07.2026
• Förderentscheidung des Bundes: September 2026
• Antragstellung Phase 2: ab Herbst 2026
• Umsetzung: 2027–2030