ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 20/0121-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, Vorlagen einzubringen, die sicherstellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie bspw. Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen) im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen.

Die Vorlagen sind so vorzubereiten, dass diese mit Inkrafttreten der bereits durch das Bundeskabinett beschlossenen Änderung in §172 BauGB Wirkung entfalten bzw. beschlossen werden können.

 

  1. Bis zur Umsetzung des Beschlusses gemäß Ziffer 1 wird der Bürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft rechtzeitig zur Behandlung in der Bauausschusssitzung und Bürgerschaftssitzung im August 2026 eine Verwaltungsrichtlinie vorzulegen, wonach die in Nr. 1 genannten Anlagen als grundsätzlich nicht beeinträchtigend im Sinne des § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB gelten und grundsätzlich genehmigt werden.

Ergänzend wird ein Antragsverfahren vorgesehen, das es den Bürgern ohne Vorlage von Planzeichnungen durch einfache Beschreibung des Vorhabens ermöglicht, schnellstmöglich eine Genehmigung zu erlangen.

Auf den Internetplattformen der Hansestadt Lübeck wird auf dieses einfache Verfahren hingewiesen.

Es wird eine feste Bearbeitungsfrist vorgesehen und soweit möglich eine Genehmigungsfiktion.

 

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Begründung:

 

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