ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Eigenbetrieb Hafen Lübeck wird umbenannt in Eigenbetrieb Lübeck Ports. Die Betriebssatzung wird in § 1 (Name des Eigenbetriebs) entsprechend geändert und in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
  2. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung wird der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Lübeck Ports für das Wirtschaftsjahr 2027 in der Fassung der Anlage 1 festgestellt. Es betragen

a) In der Erfolgsübersicht

die Erträge 25.526 TEUR,

die Aufwendungen  24.393 TEUR,

das Jahresergebnis  1.133 TEUR;

b) Im Vermögensplan

die Einnahmen  33.379 TEUR,

die Ausgaben  33.379 TEUR;

c) die maximale Gesamthöhe der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen               22.000 TEUR

d) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  16.600 TEUR

e) der Höchstbetrag der Kassenkredite  6.000 TEUR

 

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Begründung:

Zu Beschlusspunkt 1:

Am 27.11.2025 hat die Bürgerschaft die Gründung des Eigenbetriebs Hafen Lübeck (VO/2022/11476-01 Strategische Neuordnung der Hafenverwaltung im PORT OF LÜBECK) beschlossen. Damit verbunden war ein Prüfauftrag an die Verwaltung, eine Umbenennung des Eigenbetriebs in „Eigenbetrieb Port of Lübeck“ zu prüfen. Auch weitere Alternativen sollten einbezogen werden.

 

„Port of Lübeck“ ist eine eingetragene Marke der Hansestadt Lübeck, deren gemeinschaftliche Nutzung durch die Lübecker Hafenwirtschaft im Sinne des gesamten Hafenstandorts in einem Memorandum of Unterstanding vom 17.04.2023 zwischen neun Lübecker Hafenunternehmen und der Hansestadt Lübeck vereinbart worden ist.

Die teilnehmenden Unternehmen nutzen den Claim: „a member of Port of Lübeck“ („ein Mitglied von Port of Lübeck“) in ihren Außendarstellungen.

Um den Namen „Port of Lübeck“ für den neuen Eigenbetrieb zu nutzen, müsste der gesamte Markenauftritt der Dachmarke und der Claim umgestellt werden. (Die Hafenunternehmen sind rechtlich gesehen keine „Mitglieder“/„members“ des städtischen Eigenbetriebs.)

Deshalb wird als Name für den Eigenbetrieb vorgeschlagen: „Lübeck Ports“.

Der Name „Lübeck Ports“ ist zutreffend, konzis, international verständlich und knüpft an die Dachmarke an, ohne mit ihr zu kollidieren.

 

Der Name des Eigenbetriebs ist in der Betriebssatzung festzulegen, die deshalb in diesbezüglich geänderter Fassung neu zu beschließen ist (Anlage 2). Vom Namen abgesehen ist der Satzungstext unverändert zu der am 27.11.2025 beschlossenen Fassung.

 

Zu den Beschlusspunkten 2a) bis 2e):

siehe Wirtschaftsplan (Anlage 1).

Der Eigenbetrieb führt neben den satzungsgemäßen Aufgaben auch Leistungen für die Kernverwaltung durch. Dabei handelt es sich um die Leistungen, die bisher im Produkt Wasser und Hafen den Aufgabensparten „Hafennebenflächen“, „Wasserwirtschaft“ sowie „Sportboot & Tourismus“ zuzuordnen sind.

 

Als Grundlage für die Wirtschaftsplanaufstellung wurden die Finanz- und Anlagendaten des Produkts „Wasser und Hafen“ analysiert, zu den Sparten „Hafen“, „Hafenbahn“, „Hafennebenflächen“, „Wasserwirtschaft“ und „Sportboot & Tourismus“ zugeordnet und dann für 2027 sowie für die Mittelfristplanung 2028 bis 2031 in Anlehnung an die bisherige Haushaltsplanung geplant.

 

Ein Risiko in der Abschreibungsplanung besteht darin, dass sowohl für die bereits vorhandenen Anlagen im Bau (laufende Investitionen) von erheblichem Umfang, als auch für zukünftige Investitionen den Zeitpunkt der buchhalterischen Inbetriebnahme und damit den Abschreibungsbeginn punktgenau zu schätzen.

 

Da es sich aufgrund der Größe der AiBs im Einzelfall um einen Abschreibungsbetrag von mehreren 100 TEUR p. a. handeln könnte, kann der Einfluss auf das Betriebsergebnis maßgeblich sein.

 

Dieser Effekt wird bei Hafeninvestitionen überjährig durch das Erstattungsmodell mit dem Hafenbetreiber kompensiert.

 

Investitionen für die Hafenbahn, denen kein „Erstattungsmodell“ gegenübersteht, müssen immer mit einer Anpassung der Entgelte zur Refinanzierung und/oder einer Förderung einhergehen. Sollte dies nicht umsetzbar sein, müssen die Investitionen sorgfältig abgewogen und zeitlich gestreckt oder ausgesetzt werden.  

 

Im Bereich der Investitionen ins Ressourcenvermögen können die Risiken aufgrund von Fremdkapitalfinanzierungskosten sowie der erreichten Förderungen zu höheren Kosten führen, die dann durch geeignete Steuerungsmaßnahmen in der Investitionsplanung aufzufangen sind. Gleiches gilt auch bei erheblichen Baupreissteigerungen im Bereich der Infrastrukturerstellung.

 

Ein weiteres Risiko besteht in der mittelfristigen Personalkostenentwicklung, da hier nur moderate Steigerungen eingeplant sind, dem entgegengewirkt werden muss, sofern höhere Tariferhöhungen eintreten.

 

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Anlagen

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